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Pflegebedürftigkeit

Wann genau ist ein Mensch pflegebedürftig? Das sagt der Gesetzgeber und so wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt.

Laut Gesetz können pflegebedürftige Personen „körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen“ (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Das bedeutet: Ein pflegebedürftiger Mensch ist so weit in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt, dass er*sie Hilfe von anderen benötigt. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.

Ob eine Person pflegebedürftig ist, beurteilt ein*e Gutachter*in des Medizinischen Dienstes oder der Firma Medicproof. In insgesamt sechs Modulen vergibt die begutachtende Person Punkte entsprechend den noch vorhandenen Fähigkeiten und dem Grad der Selbstständigkeit. Beträgt die Gesamtpunktzahl 12,5 Punkte oder mehr, gilt ein Mensch als pflegebedürftig.

Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Versicherte Personen haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, wenn sie einem der fünf Pflegegrade zugeordnet sind.

Wie genau eine Begutachtung abläuft, können Sie hier nachlesen.

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