Pflegebegutachtung in Zeiten von Corona

Im November finden Begutachtungen aufgrund des Teil-Lockdowns ausschließlich digital statt.

Das Coronavirus breitet sich aktuell wieder weiter aus. Aufgrund der seit dem 2. November 2020 geltenden Kontaktbeschränkungen setzen die medizinischen Dienste der sozialen und privaten Pflegeversicherung die Hausbesuche für die Zeit des Teil-Lockdowns aus und begutachten im November ausschließlich "digital".

Das heißt, die Gutachter*Innen kommen nicht mehr zu den Pflegebedürftigen nach Hause oder ins Heim. Stattdessen führen die Gutachter*Innen mit dem Pflegebedürftigen oder einer Pflegeperson ein Telefongespräch.

Auch hierfür wird vorab ein entsprechender Termin vereinbart. Zur Vorbereitung des Gesprächs empfiehlt es sich ein Pflegeprotokoll zu erstellen und aussagefähige Unterlagen – wie zum Beispiel Medikamentenliste, Arztbriefe und Krankenhausberichte – vorzuhalten. Anhand des Telefongesprächs und der vorliegenden Informationen stellt die Gutachterin bzw.  der Gutachter den Grad der Pflegedürftigkeit fest und teilt dieses Ergebnis der Pflegeversicherung mit. Eine entsprechende Mitteilung zur Einstufung und dem sich ergebenden Pflegegrad erhalten die Antragsteller wie üblich von der Pflegeversicherung bzw. der Pflegekasse.