Versorgung für die Feiertage sicherstellen

Für viele Familien sieht das Weihnachtsfest in diesem Jahr anders als geplant aus. Durch die Corona-Pandemie ist bei Zusammenkünften in größerem Umfang besondere Vorsicht geboten. Wenn die Lage auch nur bedingt vorhersehbar ist, so ist es bereits jetzt an der Zeit, sich über die Versorgung der Pflegebedürftigen und die Entlastung von Pflegepersonen an den Feiertagen Gedanken zu machen.

Wenn Sie zweifeln, ob Sie die Feiertage mit Ihren pflegebedürftigen Angehörigen verbringen können oder sich Gedanken machen, wie Sie die Pflegeperson dennoch entlasten können, dann haben wir für Sie einige Hinweise und Informationen zusammengestellt.

Entlastung für die Pflegeperson

Sollten Sie das Weihnachtsfest wegen der Kontaktbeschränkungen nicht zusammen verbringen können, könnten Sie anstelle der Pflegeperson einkaufen gehen, im Haushalt helfen oder an anderer Stelle bei den Weihnachtsvorbereitungen unterstützen. Natürlich können Sie auch bei der Organisation einer professionellen pflegerischen Unterstützung helfen, sofern dies im Rahmen von Corona möglich ist. Unterstützen Sie die Pflegeperson bei der Suche nach geeigneten Anbietern.

Unterstützung auf Distanz

Wenn Sie zur unmittelbaren Hilfe keine Gelegenheit haben, weil sie eventuell zu weit entfernt leben, dann könnte für Ihre Angehörigen – die pflegebedürftige wie auch pflegende Person – vielleicht auch die Unterstützung von Nachbarschaftshelfern, Freunden, Nachbarn und/ oder Bekannten in Frage kommen. Hören Sie nach, ob Personen im Umfeld dazu bereit wären, die Pflegeperson zum Beispiel beim Einkaufen oder bei Behördengängen zu entlasten.

Vielleicht können Sie auch – nicht nur in der Weihnachtszeit – den Schriftverkehr mit Behörden oder dem zuständigen Versicherungsunternehmen für den Pflegenden übernehmen, und diesem so Entlastung in der häuslichen Pflege verschaffen.

Die Pflege sicherstellen

Ist aufgrund Ihrer Abwesenheit die Pflege Ihres Angehörigen an den Feiertagen nicht ausreichend sichergestellt, erkundigen Sie sich so früh wie möglich bei Pflegediensten, ob und unter welchen Bedingungen eine unterstützende Versorgung an den Feiertagen möglich ist. Auch die teilstationäre Pflege, bei der Ihr Angehöriger zeitweise tags und/ oder nachts versorgt wird, kann eine Alternative sein. Diese ist aktuell wegen der länderspezifischen Hygieneregelungen nicht überall möglich. Nehmen Sie auch hier frühzeitig Kontakt zu den in Frage kommenden Einrichtungen auf. In Rücksprache mit der Versicherung können Sie die Finanzierung klären.

Sollten Sie als pflegende Person an den Feiertagen in eine Notlage geraten, beispielsweise durch eine eigene Quarantänesituation oder den Ausfall einer anderen unterstützenden Person bzw. eines Pflegedienstes, kann Ihr pflegebedürftiger Angehöriger auch die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Jedoch auch hier gilt: Informieren Sie sich, ob und unter welchen Auflagen diese Möglichkeit am Pflegeort aktuell besteht. Die Pflegeversicherung und die Pflegeberatung helfen Ihnen weiter.

Unterstützung für die Versorgungsplanung 

Haben Sie Fragen zu den oben beschriebenen Leistungen der Pflegeversicherung? Die compass-Pflegeberaterinnen und -Pflegeberater helfen Ihnen gerne weiter, kostenfrei und unabhängig. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 101 88 00 erhalten gesetzlich wie privat Versicherte weitere Informationen.