Mitbewohner gesucht?

Wer im Alltag Hilfe braucht, aber weder allein zuhause noch im Pflegeheim leben möchte, für den ist die Pflege-WG eine mögliche Alternative. So finanzieren Sie den Umzug und die Versorgung.

So finanzieren Sie die Pflege-WG

Viele Pflegebedürftige können sich den Umzug in ein Pflegeheim nicht vorstellen, möchten aber trotzdem nicht alleine leben. Die Einschränkungen, die durch die COVID-19-Pandemie in unseren Alltag getreten sind, haben den Wunsch nach Gesellschaft in vielen Fällen noch verstärkt.

Eine Pflege-WG bietet einerseits Privatsphäre, Selbstbestimmtheit, die nötige pflegerische Versorgung aber andererseits auch ein Leben in Gemeinschaft. Doch wie finanziert sich das Leben in einer Pflege-WG?

Mitbestimmung bei den Ausgaben

Die grundlegenden Kosten für das Leben in einer Pflege-WG sind abhängig vom örtlichen Mietspiegel und Lebenshaltungskosten sowie dem individuellen Pflegebedarf. Je nach Konzept der Pflege-WG entscheiden Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen gemeinsam über viele Ausgaben.

Für die eigene, pflegerische Versorgung erhalten die WG-Bewohnerinnen und Bewohner wie in der ambulanten Versorgung zuhause Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen. Durch das Zusammenleben mehrerer pflegebedürftiger Personen kann ein Pflegedienst gemeinsam beauftragt werden und dadurch Kosten gespart oder mehr Leistungen abgerufen werden.

Mit dem Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich können die WG-Mitglieder ebenfalls gemeinsam Angebote für die gesamte WG finanzieren.

Besondere Zuschüsse für WG-Bewohnerinnen und -Bewohner

Für das Leben in den unterschiedlichen Formen von Pflege-WGs und betreutem Wohnen zahlt die Pflegeversicherung Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen monatlich einen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro.
Wer selbst an der Gründung einer Pflege-WG beteiligt ist, kann darüber hinaus eine Anschubfinanzierung von bis zu 2.500 Euro beantragen. Mit diesem Geld kann die künftige Wohnung altersgerecht und barrierearm umgestaltet werden. Pro Wohngemeinschaft können bis zu 10.000 Euro Gesamtförderung beantragt werden.

Zusätzlich haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Beratung vor Gründung oder Umzug

Um festzustellen, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderungen erfüllen, sollten Sie vorab mit Ihrer Pflegeversicherung oder einer Pflegeberatung in Kontakt treten. Eine Pflegeberatung kann Sie auch bei der Suche nach bereits existierenden Wohngruppen unterstützen und hilfreiche Tipps geben.