Flexible Beratung für Familien mit pflegebedürftigen Kinder

Sind Kinder pflegebedürftig, müssen ihre Eltern in der Regel viele Termine koordinieren. Dazu gehören Arztbesuche, Therapien, schulische Förderung oder auch Beratungsbesuche bei Pflegegeldbezug, um nur einige zu nennen. Seit vergangenem Jahr gibt es die Möglichkeit, Pflegeberatung auch per Videogespräch wahrzunehmen – eine große Entlastung für Familien.

Möglich ist dies durch die im Rahmen des Pflegebonusgesetzes am 1. Juli 2022 in Kraft getretene gesetzliche Regelung zur Flexibilisierung der verpflichtenden Pflegeberatung bei Pflegegeldbezug (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Bei der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI war die Beratung per Videogespräch bereits vorher möglich.

Durch die Kombination der Beratungsformen können Bedarfe und Bedürfnisse der Familien zielgerichtet adressiert werden – beispielsweise ermöglicht die gesetzliche Regelung eine größere zeitliche und räumliche Flexibilität in den Beratungen bei gleichzeitig konstanter Betreuung durch die Pflegeberatung. Eltern merken außerdem positiv an, dass durch eine Pflegeberatung per Videogespräch Unruhe im häuslichen Umfeld vermieden wird und berufstätige Elternteile leichter einbezogen werden können.

Gerade in Umbruchsphasen, z. B. vom Kindergarten in die Schule oder von der Schule ins Berufsleben, kann Pflegeberatung unterstützend wirken. Grundsätzlich kann Pflegeberatung am Telefon, per Hausbesuch oder Videogespräch stattfinden – abhängig vom Anbieter der Beratungsleistung.