Mehr Sicherheit und Selbstvertrauen bei der Pflege

Gerade in der aktuellen Situation sind viele Angehörige aufgrund der beschränkten Angebote und der gebotenen Sicherheitsvorkehrungen in der Pflege Ihrer Angehörigen besonders gefordert.

In diesen Fällen steht Pflegenden eine Möglichkeit zur Verfügung, durch Vermittlung der theoretischen Grundlagen zur häuslichen Pflege und durch konkrete Anregungen zu besseren Vorgehensweisen zu mehr Sicherheit und Selbstvertrauen bei der Pflege zu gelangen. Dadurch kann einer Überforderung der Pflegeperson konkret entgegengewirkt werden.

Pflegekurse – Die praktische Hilfe zur Entlastung

Im Normalfall gibt es verschiedene Anbieter und Möglichkeiten für Pflegeschulungen. Kurse können im häuslichen Pflegeumfeld und Pflegekurse an einem bestimmten Schulungsort stattfinden, es gibt aber auch verschiedene Online-Angebote. Alle Angebote sind mit dem Titel „Pflegekurs nach § 45 SGB XI“ gekennzeichnet und können von Angehörigen und ehrenamtlichen Pflegepersonen absolviert werden. Die Pflegekurse der Pflegekassen oder von lokalen Einrichtungen, wie zum Beispiel dem Roten Kreuz oder dem Malteser Hilfsdienst, werden aktuell aufgrund der Kontaktbeschränkungen nicht angeboten. Hier bietet der Online-Pflegekurs aktuell eine sehr gute Alternative, die darüber hinaus auch noch eine hohe zeitliche Flexibilität ermöglicht.

Fragen zu dieser Möglichkeit beantwortet die compass pflegeberatung. Sie erreichen die Beraterinnen und Berater unter der kostenfreien Rufnummer 0800 101 88 00 werktags von 8 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 16 Uhr. Die notwendigen Informationen zur Pflegeschulung können interessierte Personen auch bei Ihrer Krankenkasse bzw. ihrer Krankenversicherung erfragen. Dafür muss sogar nicht einmal eine konkrete Pflegesituation vorliegen, oder ein Pflegebedürftiger benannt werden.

Pflegenden entstehen durch die Inanspruchnahme eines Pflegekurses in allen Fällen keine Kosten. Diese trägt bei Privatversicherten die Pflegeversicherung und bei gesetzlich Versicherten die Pflegekasse. Möglicherweise müssen Interessenten Vorkasse leisten, das Geld wird aber anschließend von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung zurückerstattet. Am besten bespricht man bereits vor dem Kursbeginn mit der eigenen Pflegeversicherung oder der des pflegebedürftigen Angehörigen oder Nachbarn die Kostenfrage. Auch hier beraten wir Sie gerne zu den Möglichkeiten unter der oben angegebenen Nummer.

Nachbarschaftshelfer – eine naheliegende Möglichkeit

Für privat Pflegepflichtversicherte besteht zudem nach dem Absolvieren eines Pflegekurses die Möglichkeit, dass Kosten für die Erbringung von Entlastungsleistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung erstattet werden können. Hierbei dürfen jedoch von einer als sogenannter „Nachbarschaftshelfer“ tätigen Person nicht mehr als insgesamt zwei Pflegebedürftige betreut werden. Außerdem dürfen die Nachbarschaftshelfer mit dem Pflegebedürftigen auch nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein, und nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.