Testamentarische Verfügungen

Neben der Erstellung von Vorsorgevollmachten und einer Patientenverfügung ist es ebenfalls ratsam sich frühzeitig Gedanken zu machen, ob die gesetzlich vorgesehene Erbfolge Ihren persönlichen Erb- und Nachlasswünschen entspricht oder ob Sie hier im Rahmen eines Testaments eigene Regelungen festlegen wollen. Wenn Sie Erbende durch ein Testament nicht bestimmen, so tritt die gesetzlich vorgesehene Erbfolge ein.

Ein gültiges Testament muss dabei eigenhändig, also handschriftlich, verfasst und mit Angabe von Ort und Datum mit vollständigem Vor- und Nachnamen unterschrieben werden. Sie können Ihr Testament auch notariell errichten lassen, bzw. das Testament selbst beim Nachlassgericht hinterlegen oder es einem*einer Notar*in zur Verwahrung übergeben.

Hilfestellung und Orientierung zu diesem Thema gibt Ihnen u.a. die Broschüre Erben und Vererben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Darüber hinaus stehen Ihnen Fachanwält*innen, Notar*innen sowie Rechtsberatungsstellen mit Informationen und Beratung zur Verfügung.