Verjährung von Rechnungen

Jeder kennt das: Es liegen noch viele Rechnungen aus dem vergangenen Jahr in der Schreibtischablage. Es lohnt sich, die Ablage schnellstmöglich zu bereinigen. Damit vermeiden Sie ausbleibende Erstattungen wegen Verjährungsfristen der Pflegeversicherungen.

Den Papierkram zu beseitigen kann bares Geld wert sein.

Aufgrund der jeweiligen Verjährungsfristen sollte man die guten Vorsätze gleich in die Tat umsetzen und offene Rechnungen bei den Kostenträgern einreichen, ehe sie vergessen werden und schließlich nicht mehr erstattet werden können.

Verjährung ganz allgemein bedeutet, dass eine Frist abläuft und nachfolgend keine Möglichkeit mehr besteht, einen Anspruch gegen den betreffenden Kostenträger durchsetzen zu können.

Für Ansprüche aus der sozialen Pflegepflichtversicherung beträgt diese Frist vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs (§ 25 SGB IV).

Die Verjährungsfrist in der privaten Pflegeversicherung beträgt drei Jahre (§ 194 BGB ff). Macht der Versicherungsnehmer Kostenerstattung geltend, beginnt die Verjährung erst dann, wenn der Anspruchsteller die betreffende Rechnung beim Versicherungsunternehmen eingereicht hat. Dennoch sollte man die Rechnung so zeitnah wie möglich einreichen, denn ein früherer Verjährungsbeginn kann trotzdem in Betracht kommen, wenn man als Versicherungsnehmer durch das Unterlassen seiner Mitwirkung gegen die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben verstößt.

Die Verjährungsfristen bei der Beihilfe gegenüber den Dienstherren belaufen sich auf ein bzw. zwei Jahre, ab dem Monat der Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung. Den ggf. für Sie zutreffenden Fristzeitraum erfragen Sie – aufgrund der kurzen Dauer – bei der zuständigen Beihilfestelle, oder Sie lesen dies in der Sie betreffenden Beihilfeverordnung nach.

Ein Beispiel: Beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre, können Sie eine Rechnung die Ihnen am 23. Januar 2017 zugegangen ist nur bis zum 22. Januar 2019 einreichen. Sie wäre dementsprechend jetzt bereits verjährt.

Gerade im Falle einer Beihilfeberechtigung ist eine schnelle Weitergabe der Rechnungen aufgrund der kurzen Fristen deshalb sehr ratsam. Aber auch allgemein bewirkt eine schnelle Einreichung eine frühzeitige Erstattung, und reduziert hierdurch den Zeitraum der Vorfinanzierung gegenüber dem Leistungserbringer – also zum Beispiel dem ambulanten Pflegedienst.

Wie hilft die Pflegeberatung?

In einer Pflegesituation stehen Sie oft vor einem großen Berg an Aufgaben, die zu erledigen sind. Die Pflegeberatung kann Sie bei der Organisation der Pflege und aller damit einhergehenden Aufgaben unterstützen. So lässt sich beispielsweise durch Leistungen der Pflegeversicherung wie einer Verhinderungspflege Zeit für die Erledigung von Papierkram freischaufeln. Die Pflegeberatung informiert über diese und weitere Leistungen der Pflegeversicherung und hilft, diese zu beantragen.