Demenz-WG

In einer Wohngemeinschaft leben Pflegebedürftige betreut und doch selbstbestimmt. Mit ein paar organisatorischen Kniffen und Zuschüssen durch die Pflegeversicherung kann das Zusammenleben gelingen.

Das Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft kann auch im fortgeschrittenen Alter sehr bereichernd sein.

Wenn sich mindestens drei Pflegebedürftige zusammenschließen, können sie eine Wohngemeinschaft gründen, die von der Pflegeversicherung bezuschusst wird. In dieser können dann noch bis zu neun weitere Bewohner*innen leben, die nicht pflegebedürftig sein müssen.

Wohngemeinschaften speziell für Menschen mit Demenz sind häufig so ausgelegt, dass dort zwischen sechs und zwölf Personen leben.

In jeder Form der Pflege-WG muss eine Präsenzkraft leben, welche hauptverantwortlich die organisatorischen, verwaltenden und betreuenden Tätigkeiten übernimmt oder bei der Haushaltsführung unterstützt. Diese Person muss keine Pflegefachkraft sein.

Die Vorteile einer Demenz-WG

Im Vergleich zum Leben in einem Pflegeheim sind die Bewohner*innen einer Wohngemeinschaft ausgesprochen selbstbestimmt. Sie bzw. ihre bevollmächtigten Angehörigen oder rechtlichen Betreuer*innen entscheiden selbst über den Tagesablauf, über die Gestaltung der Räume und darüber, wer als neue*r Mitbewohner*in aufgenommen wird. In einer Wohngemeinschaft gibt es nur selbst festgelegte Regeln darüber, wann Besuch kommen und wie lange dieser bleiben darf. All das kann in einem Pflegeheim aus organisatorischen Gründen anders sein.

Auch finanziell ergeben sich Vorteile durch das Zusammenleben in einer WG, denn Pflegebedürftige, die räumlich nah beieinander leben, können gemeinsam einen Pflegedienst beauftragen und so bei den Kosten sparen.

Darüber hinaus zahlt die Pflegeversicherung zur Gründung jedem*jeder Pflegebedürftigen der Wohngemeinschaft bis zu 2.500 Euro. Der Gesamtbetrag ist je Wohngruppe jedoch auf 10.000 Euro begrenzt. Außerdem steht jeder pflegebedürftigen Person ein monatlicher Wohngruppenzuschuss von 214 Euro zu, der frei für die Organisation und Pflege in der WG ausgegeben werden kann.

Unterstützung durch Bevollmächtigte

Für WG-Bewohner*innen, die an Demenz erkrankt sind, empfiehlt es sich, dass bevollmächtigte Angehörige oder rechtliche Betreuer*innen sie in allen mietrechtlichen Angelegenheiten vertreten. Je nach Organisationsstruktur der Wohngemeinschaft und Ausprägung der Demenzerkrankung ist es üblich, dass die Angehörigen auch gegenüber den anderen Bewohner*innen und gegenüber dem Pflegedienst die Interessen des erkrankten Menschen wahrnehmen.

Hilfe für die Gründung einer Demenz-WG

Wenn Sie eine Wohngemeinschaft gründen oder in eine bestehende einziehen möchten, sollten Sie sich im Vorfeld gut mit den Bedingungen für eine Förderung durch die Pflegeversicherung vertraut machen. Eine Pflegeberatung informiert Sie über diese und unterstützt Sie dabei, die passende Versorgung für Ihre Situation zu finden.