Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Die meisten Menschen wünschen sich, bis zu ihrem Tod in ihrem vertrauten Umfeld leben zu können. Die Vorstellung, am Lebensende erkrankungsbedingt die gewohnte Umgebung verlassen zu müssen und möglicherweise nicht mehr dorthin zurückkehren zu können, erschreckt viele Menschen. Oftmals besteht die Möglichkeit diese Situation zu vermeiden. Im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) haben schwerkranke Versicherte Anspruch auf leidensmindernde (palliative) medizinische und pflegerische Behandlung im gewohnten Umfeld. Somit können Krisensituationen aufgefangen und belastende Krankenhauseinweisungen vermieden werden.

Ambulante Palliativdienste sind multiprofessionell aufgestellt und können somit spezialisierte palliativärztliche und palliativpflegerische Beratung und/oder Versorgung anbieten. Allerdings sind die Leistungen der SAPV nur unter bestimmten Voraussetzungen verordnungs- und abrechnungsfähig. Der Umfang und die Art der Leistungen und Entgelte sind hierbei in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Voraussetzungen und Leistungsumfang

Eine Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, welche die nicht heilbare, fortschreitende Erkrankung bestätigt. Hieraus leitet sich eine weitere Voraussetzung ab, nämlich dass die Betroffenen eine aufwändige, ambulante oder in stationären Einrichtungen zu erbringende, medizinische Versorgung benötigen. Daraus können sich folgende Leistungen für die Patienten ergeben:

  • pflegerische Versorgung von Palliativpatient*innen durch Fachkräfte.
  • Beratung und Anleitung der Betroffenen und/oder deren Pflegeperson/Angehörige bei medizinischen und pflegerischen Tätigkeiten.
  • Erledigung der von Ärzt*innen übertragenen Aufgaben, z.B. Überwachung der Schmerztherapie und der Symptomkontrolle, Versorgung mit Portsystemen, Verbandswechsel, Dekubitus Versorgung.
  • psychosoziale Begleitung und Unterstützung der Patient*innen und Angehörigen während des Krankheits- und Sterbeprozesses.

Möglichkeiten der Kostenerstattung

Für die meisten Bundesländer liegen Musterverträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern vor. Palliative-Care-Teams, die mit den Krankenkassen SAPV-Verträge geschlossen haben, können die Leistungen mit der jeweiligen Krankenkasse abrechnen. Ob die Kosten für eine spezialisierte ambulante palliative Versorgung von dem privaten Krankenversicherungsunternehmen erstattet werden, hängt zunächst vom vereinbarten Umfang des privaten Krankenversicherungstarifes ab.

Aus diesem Grund ist zu raten, dass sich der Leistungserbringer stellvertretend für Klient*innen mit der betreffenden Krankenkasse bzw. dem privaten Krankenversicherungsunternehmen in Verbindung setzt. Hierbei können gleich der Erstattungsumfang und die Vergütungshöhe abgeklärt werden. Pflegeberatung unterstützt Sie bei der Inanspruchnahme der Leistung und der Organisation der letzten Lebensphase.