Kinder und Jugendliche mit Pflegeverantwortung

Der Wecker geht früh, denn vor der Schule gilt es noch, Papa aus dem Bett und beim Anziehen zu helfen. In der Schule schweifen die Gedanken auch immer wieder ab in Richtung Zuhause. Ob dort alles in Ordnung ist? Am Nachmittag stehen dann statt Sport oder Freunde treffen Wäsche waschen und die Begleitung zu einem der vielen Arzttermine auf dem Plan, weil Mama bei der Arbeit ist.

Statistisch betrachtet, pflegen etwa zwei Kinder pro Schulklasse ein Familienmitglied. Das sind insgesamt rund 479.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland, die zu der Gruppe der sogenannten Young Carers gehören. Ergeben hat diese Zahl die Studie „Die Situation von Kindern und Jugendlichen als pflegende Angehörige“ der Universität Witten-Herdecke, die die Hochschule im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums im Juli 2018 veröffentlicht hat. So oder so ähnlich wie oben beschrieben sieht ihr Alltag aus, denn sie kümmern sich regelmäßig um ein (chronisch) erkranktes Familienmitglied. Nicht selten kommen dabei Hobbys und Schule zu kurz. Tendenziell sind Mädchen sowie Kinder und Jugendliche, die nur mit einem Elternteil zusammenleben, etwas häufiger von der Rolle des Young Carer betroffen. Kinder und Jugendliche pflegen in den meisten Fällen ihre eigenen Eltern, aber auch Großeltern oder Geschwister.

Welche Krankheitsbilder erleben Young Carers?

Die Erkrankungen der Personen, die von Young Carers versorgt werden, sind vielfältig.

  • Rund 43 % der erkrankten Familienmitglieder leiden unter körperlich chronischen Erkrankungen,
  • 17 % haben neurologische Erkrankungen
  • 13 % Krebs-Erkrankungen
  • 11 % Behinderungen
  • Und 8 % psychische Erkrankungen.

Diese Zahlen stammen ebenfalls aus der oben genannten Studie. Sie beruhen auf einer Selbstauskunft der Kinder, die an der Studie beteiligt waren.

Was umfasst der Begriff Pflege?

Das Spektrum der Aufgaben, die Young Carers übernehmen ist sehr individuell. Von gelegentlichen Hilfestellungen im Alltag, verschiedenen Pflegeaufgaben hin zu regelmäßigen Betreuungen ist alles möglich – oft auch abhängig davon, wie schwer die Erkrankung des pflegebedürftigen Familienmitglieds ist. Die Tätigkeiten, die Kinder und Jugendliche übernehmen, lassen sich laut der Studie der Uni Witten-Herdecke wie folgt gruppieren:

  • Unterstützung im Alltag wie Aufräumen, Kochen, Putzen oder Einkaufen.
  • Pflege wie Durchführung oder Begleitung zu Therapien, Mobilisation, Körper- und Intimpflege, Hilfe beim Aus- und Anziehen, Medikamente geben und Verbände wechseln, Begleitung zu Arztbesuchen oder das Anreichen von Nahrung
  • Emotionale Unterstützung wie Mut zusprechen, Rücksicht nehmen, Verständnis zeigen, Trösten und Aufheitern
  • Familienmanagement wie Geschwister versorgen, finanzielle Angelegenheiten klären und Übersetzungsleistungen
  • Hilfe im Notfall

Welche Auswirkungen hat die Übernahme der Pflegeverantwortung?

Für die Kinder und Jugendlichen kann die Übernahme der Pflegeverantwortung sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben.

Zu den positiven Auswirkungen gehört, dass pflegende Kinder und Jugendliche oft hohe Sozialkompetenzen wie Empathie, Sensibilität, Hilfsbereitschaft und auch ein großes Verantwortungsbewusstsein aufbauen. In ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung sind sie Gleichaltrigen häufig voraus. Auch innerhalb der Familie gibt es oft ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl.

Negativ kann sich die Pflegesituation auf die schulischen Leistungen auswirken, denn die Kinder haben in vielen Fällen mehr Fehlstunden und weniger Zeit zum Lernen als Gleichaltrige ohne Pflegeverantwortung. Auch ihre soziale Teilhabe in Form von Freizeitgestaltung kann eingeschränkt sein. So kann die Pflegesituation für Young Carer belastend werden und sich auf die körperliche und psychische Gesundheit niederschlagen. Betroffene Kinder und Jugendliche stehen gegebenenfalls im Konflikt, einerseits der pflegebedürftigen Person und der Familie helfen zu wollen und andererseits aber das eigene Leben leben zu wollen.

Die oben genannte Befragung der Kinder und Jugendlichen hat auch ergeben, dass pflegende Kinder und Jugendliche ihre gesundheitsbezogene Lebensqualität geringer einschätzen als Gleichaltrige, die nicht in die Pflege eines Familienmitglieds eingebunden sind. Die empfundene Belastung durch die Übernahme der Pflegeverantwortung ist aber von Kind zu Kind sehr individuell. Es gilt, im Blick zu behalten, wie sich das Verhältnis von Übernahme der Pflegeverantwortung und Kindeswohl gestaltet. Wichtig ist dabei, die Kinder und Jugendlichen in ihrer Rolle als Pflegende wahr- und ernst zu nehmen und gleichzeitig ihren Bedürfnissen den nötigen Raum zu geben.

Rechtliche Grenzen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Was Kinder in der Pflege von Familienangehörigen dürfen, ist rein rechtlich nicht klar geregelt. Die UN-Kinderrechtskonvention sowie die Kinderarbeitsschutzgesetze sind aber beispielsweise ein guter Maßstab für eine Beurteilung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Für Verträge gibt es lediglich im Bürgerlichen Gesetzbuch eindeutige Regelungen.

Folgende gesetzlichen Regelungen bieten eine Orientierung, wo Grenzen bei der Einbindung der Kinder und Jugendlichen in die Pflege eines Angehörigen gezogen werden sollten.

Formulare und Verträge

Bei der Unterschrift von Formularen und Verträgen wie zum Beispiel mit einem Pflegedienst gibt es einen besonderen Schutz für Kinder und Jugendliche. Kinder unter sieben Jahren sind generell geschäftsunfähig. Damit sollen sie vor Nachteilen geschützt werden, die sie aufgrund mangelnder Erfahrung oder Verständigkeit erleiden können. Wer zwischen sieben und 17 Jahren alt ist, ist bereits beschränkt geschäftsfähig und kann sich u.a. vertraglich binden. Kinder zwischen sieben und 17 können selbst unterschreiben, Eltern müssen vorab zustimmen bzw. nachträglich genehmigen. Aus diesem Grund können Kinder z.B auch keine Behandlungsverträge mit Ärzt*innen abschließen.

Verordnung über den Kinderarbeitsschutz

Nach den Vorgaben der KindArbSchV (Verordnung über den Kinderarbeitsschutz) dürfen Kinder und vollzeitschulbeschäftige Jugendliche über 13 Jahre nur unter den dort genannten Voraussetzungen beschäftigt werden. Zu den Voraussetzungen gehört, dass die Beschäftigung für sie leicht und geeignet ist. Was geeignet und leicht bedeutet, wird in § 2 Abs. 2 näher definiert und umfasst beispielsweise Botengänge, Tätigkeiten in Haushalt und Garten, Einkaufstätigkeiten oder die Betreuung von Kindern und anderen zum Haushalt gehörenden Personen. Die Tätigkeit darf auch physisch nicht belastend sein, so dass es Vorgaben gibt, wie schwer Lasten sein dürfen, die Kinder und Jugendliche heben, absetzen, ziehen, tragen oder bewegen. Für die Pflege dürften diese Maßstäbe auch gelten.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz

Auch die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind zu beachten. Hiernach Kinder dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden. Auch hier kann man davon ausgehen, dass diese Maßstäbe auch für die Pflege gelten dürften.

Die UN-Kinderrechtskonvention

In der UN-Kinderrechtskonvention wird beschrieben, dass Kinder nicht anderen Kindern gegenüber benachteiligt werden dürfen. Sie haben das Recht von ihren Eltern gut betreut zu werden, zu lernen, eine ihren Fähigkeiten entsprechende Ausbildung zu machen, zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. Auch der Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung gehört zu ihren Rechten. Es gilt also sie bei der Pflege eines Familienmitglieds vor einer zu hohen Belastung zu schützen und sie nicht zu überfordern.

Pflegeberatung für Familien

Pflegeberatung kann allen Familienmitgliedern, d.h. den pflegebedürftigen Personen, ihren Lebenspartner sowie pflegenden Kindern und Jugendlichen helfen die Pflegesituation so zu gestalten, dass sie für alle tragbar ist. Wenden Sie sich an die telefonische Pflegeberatung von compass private pflegeberatung unter 0800 101 88 00.