Gut versorgt nach dem Krankenhausaufenthalt

Gut geplant ist halb gewonnen. Das gilt sicher auch für einen geplanten Krankenhausaufenthalt. Wenn bereits vorab der Zeitraum des Aufenthalts sowie die benötigte anschließende Unterstützung bekannt sind, empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Planung und Organisation zu starten.

Einige Tipps haben wir für Sie im Folgenden zusammengestellt: Während Sie das von dem Sozialdienst oder eine vergleichbaren Stelle Ihres Krankenhauses angebotene Entlassmanagement nutzen können, sind auch Pflegeberater*innen eine gute Anlaufstelle, um bei der Planung und Organisation der anschließenden Pflegeversorgung zu unterstützen. Die Pflegeberater*innen von compass sind bundesweit gut vernetzt und somit zuverlässige und entlastende Partner*innen für Klinikmitarbeiter*innen und ihre Patientinnen und Patienten.

Nach einem Krankenhausaufenthalt ändert sich häufig der Pflegebedarf.

Unterstützung organisieren

Nach einem Krankenhausaufenthalt benötigen viele pflegebedürftige Personen zumindest eine Zeitlang mehr Unterstützung, als vor dem Krankenhausaufenthalt, denn die Genesungsphase dauert bei dieser Personengruppe in der Regel länger. Wenn Sie pflegebedürftig sind und ein Krankenhausaufenthalt bevorsteht, empfiehlt es sich, so früh wie möglich mit Ihren Angehörigen und Pflegepersonen zu sprechen und die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt zu planen. Gehen Sie gemeinsam durch, wer Sie wie unterstützen kann. So sind sie gut vorbereitet und wissen, wo sie eventuell weitere Hilfe, zum Beispiel durch Ihren Pflegedienst, hinzuziehen müssen.

Pflegebedürftig nach dem Krankenhausaufenthalt

Manche Krankenhausaufenthalte ziehen Einschränkungen nach sich, die eine Pflegeunterstützung nötig machen. Ist es absehbar, dass Sie nach Ihrem Krankenhausaufenthalt körperlich oder kognitiv beeinträchtigt sein und mehr Unterstützung benötigen werden, können Sie sich bereits vorab über eine Begutachtung informieren. Diese ist notwendig für die Anerkennung eines Pflegegrads und die damit verbundenen Pflegeleistungen.

Um Ihre Pflegebedürftigkeit festzustellen müssen Sie zunächst einen Antrag auf Leistungen bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Wenn Sie Ihre Einwilligung erteilen, können auch Ihre Angehörigen diesen Antrag für Sie stellen. Grundsätzlich beträgt die gesetzliche Bearbeitungsfrist bis zur Feststellung der Pflegeversicherung 25 Arbeitstage, wenn Sie sich allerdings im Krankenhaus befinden, kann innerhalb weniger Tage eine Vorabeinstufung erfolgen. Für dieses Verfahren müssen von der Klinik Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die den aus der pflegebegründenden Diagnose resultierenden pflegerischen Hilfebedarf erkennen lassen. Im Rahmen einer Pflegeberatung können Sie sich über die erforderlichen Schritte informieren und können Ihre Fragen zum Prozess der Begutachtung stellen.

Mögliche Pflegeleistungen nach dem Krankenhausaufenthalt

Sie können verschiedene Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Kehren Sie nach dem Krankenhausaufenthalt in Ihr eigenes Haus oder in Ihre Wohnung zurück, dann bietet sich eine Unterstützung durch einen Pflegedienst an. Dieser übernimmt für Sie vertraglich vereinbarte Pflegetätigkeiten wie beispielsweise körperbezogene oder pflegerische Unterstützung oder Hilfe bei der Haushaltsführung.

Abhängig von Ihrem Pflegegrad können Sie das Pflegegeld, das Sie von Ihrer Pflegeversicherung erhalten, auch verwenden, um Ihre Pflege selbstständig ohne Unterstützung von Pflegediensten zu organisieren. So können Sie auch durch Angehörige, Nachbar*innen oder andere nahestehende Personen Unterstützung erhalten und diesen eine Aufwandsentschädigung zukommen lassen.

Benötigen Sie für einen kurzen Zeitraum nach Ihrem Krankenhausaufenthalt umfassendere Pflegeunterstützung, können Sie auch die Kurzzeitpflege beanspruchen. Dabei verbringen Sie eine begrenzte Zeit in einer stationären Pflegeeinrichtung. Ab dem Pflegegrad 2 steht Ihnen die Kostenübernahme für bis zu acht Wochen im Jahr zur Verfügung. Wichtig ist, dass es sich um eine zugelassene Pflegeeinrichtung handelt. Sind die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichend, können Sie gegebenenfalls auf Ihr Budget aus der Verhinderungspflege zurückgreifen. Wenn Sie planen, Ihre Versorgung nach Ihrem Krankenhausaufenthalt durch die Kurzzeitpflege sicherzustellen, wenden Sie sich an Ihre Pflegeversicherung. Eine Pflegeberatung kann Sie bei der Antragstellung unterstützen und Ihnen auch bei der Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz helfen.

Pflegeberatung nutzen

In einer Pflegeberatung erhalten Sie weitere Informationen und Hinweise. Außerdem können im Rahmen einer Pflegeberatung Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden, sodass Sie mit professioneller Unterstützung die für Sie bestmögliche Lösung finden. So können Sie gut vorbereitet und beruhigt Ihrem Krankenhausaufenthalt entgegensehen und sich anschließend voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.