Flexible Beratung bei Krankenhausaufenthalten

Steht ein Krankenhausaufenthalt bevor, ist gute Planung hilfreich und kann der Patientin oder dem Patienten mehr Fokus auf die eigene Genesung schenken. Dennoch können Situationen entstehen, in denen sich neue Fragen auftun. Ein*e Ansprechpartner*in, die mit hilfreichen Hinweisen und Informationen unterstützt, kann dann eine große Stütze sein. Inzwischen dürfen Pflegeberatungen auch räumlich flexible Beratungsangebote machen, die auch für das Entlassmanagement eine sinnvolle Ergänzung sind.

Gute Vorbereitung

Ist der Krankenhausaufenthalt geplant, können bereits vor dem Aufenthalt Vorbereitungen getroffen werden. So macht es zum Beispiel Sinn bereits vorab Kontakt zu den Ansprechpartner*innen der Klinik aufzunehmen. Auf diese Weise kann der Entlassmanagementprozess frühzeitig angestoßen, mögliche Leistungen der Anschlussversorgung besprochen sowie Pflege- und Unterstützungsbedarf organisiert werden.

Darüber hinaus sollten Unterlagen wie eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung sowie eine Notfallkarte ausgefüllt werden. Diese Dokumente können auch unabhängig von einem geplanten Krankenhausaufenthalt angelegt und in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität geprüft werden. In der Vorsorgevollmacht sowie der Patientenverfügung halten Sie Ihre persönlichen Wünsche fest und welche Vertrauensperson sich um Ihre Angelegenheiten kümmern darf und soll. Die Notfallkarte hilft den Klinikmitarbeitenden schnell zu überblicken, wer Ihr Notfallkontakt ist, ob Sie Medikamente benötigen oder Allergien haben, die während Ihres Krankenhausaufenthaltes beachtet werden müssen.

Flexible Beratung

Im Rahmen eines Pflegeberatungsgesprächs können Sie weitere wertvolle Informationen und Hinweise erhalten, die nicht nur bei der Vorbereitung auf einen Krankenhausaufenthalt hilfreich sein können, sondern auch während und nach dem Krankenhausaufenthalt. Denn auch dann können Fragen zur Pflegeversorgung aufkommen oder die Planung weiterer Schritte notwendig sein. Besonders während der Genesungsphase ist es entlastend, wenn das Beratungsangebot flexibel gestaltet werden kann. Richtungsweisend ist beispielsweise das Angebot der integrierten Beratung der compass pflegeberatung, welche die regelmäßig stattfindenden Pflegeberatungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI, die bei Pflegegeldbezug verpflichtend sind, mit dem umfassenden Beratungsangebot nach § 7a SGB XI und den Schulungen nach § 45 SGB XI zielgerichtet und umfassend kombiniert. Auf Wunsch können diese Beratungseinsätze im Wechsel auch digital durchgeführt werden. Dies ist eine gute Möglichkeit, um Beratungsgespräche ortsunabhängig und flexibel durchzuführen und kommt in der Kombination auch Patient*innen bei einem Krankenhausaufenthalt bedarfsorientiert zur Hilfe. Sprechen Sie Ihre*n Pflegeberater*in auf die Möglichkeit der Beratung per Videogespräch an.