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Kindergutachten

Bei der Begutachtung von Kindern und Jugendlichen gelten je nach Altersgruppe bestimmte Ausnahmen.

Die Pflegebedürftigkeit von Kindern wird grundsätzlich nach den gleichen Prinzipien wie bei Erwachsenen festgestellt. Eine Einstufung richtet sich auch in solchen Fällen danach, wie selbstständig ein Kind ist und was es ohne Hilfe kann. Dabei wird immer betrachtet, wie die durchschnittlichen altersentsprechenden Fähigkeiten eines Kindes ohne Beeinträchtigungen sind.

Dieser Beurteilungsgrundsatz gilt für Kinder aller Altersgruppen. Eine Ausnahme bilden pflegebedürftige Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten. Kinder dieser Altersgruppe sind von Natur aus in allen Bereichen unselbstständig, sodass sie in der Regel keine oder nur niedrige Pflegegrade erreichen können. Um sicherzustellen, dass diese Kinder bei Bedarf dennoch einen angemessenen Pflegegrad erhalten, werden die altersunabhängigen Bereiche 3 und 5 aus dem Begutachtungsinstrument herangezogen. Außerdem stellt der*die Gutachter*in fest, ob gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme bestehen. Daraus resultiert ggf. ein außergewöhnlich pflegeintensiver Hilfebedarf bei der Ernährung. Eine Sonderregelung sieht zudem vor, Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten pauschal einen Pflegegrad höher einzustufen als bei der Begutachtung von älteren Personen festgestellt. In diesem festgestellten Pflegegrad können sie ohne weitere Begutachtung bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats bleiben. Danach werden die Kinder älteren Kindern und Erwachsenen in der Bewertung des Pflegegrads gleichgestellt, allerdings erfolgt die Bewertung bei Kindern bis zum elften Lebensjahr immer mit Vergleichstabellen. Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflegegrad durch den Vergleich der Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit und ihrer Fähigkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt.

Ab einem Alter von elf Jahren gilt ein Kind als selbstständig in allen Bereichen, die in die Berechnung des Pflegegrads einfließen. Ab diesem Alter wird der Pflegegrad bei Kindern genauso ermittelt wie bei Erwachsenen.

Expertenwissen gefragt

Die Begutachtung von Kindern und Jugendlichen erfordert eine ganz besondere Sensibilität im Umgang mit dem jungen Pflegebedürftigen und den Eltern. Die verständnisvolle Gesprächsführung in dieser belastenden Situation will gelernt sein. Aus diesem Grund werden die Begutachtungen von Kindern durch speziell geschulte Gutachter*innen durchgeführt. Die medizinischen Fachkräfte besitzen ein umfassendes Wissen zu speziellen Erkrankungen und Behinderungen und können den daraus resultierenden Hilfsbedarf im Alltag gut einschätzen.

Zusätzlich werden Experten*innen in der Begutachtung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt, die sich als erfahrene Sachverständige in der Pflegebegutachtung bewährt haben und die Eignung für diese Aufgabe mitbringen. Zuvor durchlaufen diese Gutachter*innen zudem eine spezielle Schulung.

Die richtige Vorbereitung auf den Begutachtungstermin

Bereiten Sie den Besuch des*der Gutachter*in vor, damit Sie ihm*ihr den individuellen Pflege- und Betreuungsaufwand Ihres Kindes darlegen können.

Idealerweise sollten Sie alle wichtigen Arztberichte, Krankenhausbriefe, Untersuchungsbefunde inklusive der Schreiben der sozialpädiatrischen Zentren und der ggf. besuchten Tagesstätten oder Schulen bereithalten. Auch das gelbe Vorsorgeheft ist sehr wichtig.

Diese Unterlagen geben dem*der Gutachter*in Aufschluss über Diagnosen, den Entwicklungsverlauf Ihres Kindes, die Therapie und die Planungen für die weiteren Behandlungen. Zusätzlich wird der*die Gutachter*in viele Inhalte im direkten Gespräch mit Ihnen erörtern, denn er*sie muss sich vor Ort ein eigenes Bild von Ihrem Kind machen. Um nichts zu vergessen, sollten Sie sich vor dem Begutachtungstermin die Bereiche notieren, in denen täglich Pflege und Betreuung geleistet werden. Hilfreich ist ein ausgefülltes Pflegeprotokoll, das während des Termins im Detail besprochen werden kann.

Der*die Gutachter*in wird sich Zeit nehmen für den Besuch bei Ihnen und Ihrem Kind. Umgekehrt sollten Sie dies auch tun. Planen Sie mindestens eine Stunde ein und sorgen Sie für einen möglichst ruhigen und störungsfreien Ablauf.

So läuft der Begutachtungstermin ab

Während des Hausbesuchs – bei dem selbstverständlich die Hauptperson, Ihr Kind, anwesend sein sollte – muss der*die Gutachter*in herausfinden, welche Hilfen geleistet werden, die mit der Krankheit oder der Behinderung Ihres Kindes zusammenhängen.

Er*Sie wird zunächst alle Unterlagen sichten und sich von Ihnen den Entwicklungsverlauf Ihres Kindes schildern lassen. Dann wird er*sie den aktuellen Hilfebedarf in den einzelnen Bereichen des Alltags konkret erfragen, z. B. beim morgendlichen Waschen und bei Toilettengängen, beim An- und Ausziehen, bei der Nahrungsaufnahme. Wie oft muss geholfen werden, und wie lange dauert dies?

Der*Die Gutachter*in wird jedoch nicht nur Fragen stellen, sondern wird sich auch mit Ihrem Kind beschäftigen und – meist spielerisch – Fähigkeiten und Einschränkungen prüfen. Kennt das Kind den Wochentag? Kann es schon malen? Wie gelingt das Trinken aus dem Becher? Wie läuft es in der Schule? Und wie wird die Freizeit gestaltet? Solche und ähnliche Punkte werden bei dem Besuch angesprochen.

Auch das Wohnumfeld interessiert den*die Gutachter*in, und er*sie wird um eine kurze Besichtigung der relevanten Räume bitten. Ein enges Badezimmer ohne Dusche kann zum Beispiel in der Pflege eines kranken Kindes behindern, während ein großzügiges Bad mit ebenerdiger Dusche die Versorgung deutlich erleichtert.

Im Vergleich zur Begutachtung eines Erwachsenen dauert der Hausbesuch bei einer Kinderbegutachtung bei sonst identischem Ablauf meist etwas länger.

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