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Widerspruch gegen einen Pflegegrad

Sind Sie mit der Einstufung in den Pflegegrad und mit dem entsprechenden Gutachten nicht einverstanden, müssen Sie das so nicht hinnehmen, sondern können widersprechen.

Für einen Widerspruch gegen die Entscheidung der gesetzlichen Pflegekasse haben Sie in der Regel einen Monat Zeit, wenn Sie über diese Frist ordnungsgemäß belehrt wurden. Ist dies nicht der Fall, dann haben Sie sogar ein Jahr Zeit, um Widerspruch einzulegen. Sollte die Pflegekasse Ihren Widerspruch nicht akzeptieren, können Sie wiederum innerhalb eines Monats nach Zustellung des entsprechenden Bescheids Klage erheben.

Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie keinen formalen Widerspruch erheben und auch keine Klagefrist einhalten. Es ist dennoch ratsam, dass Sie dem Versicherungsunternehmen gegenüber Ihre Einwände zeitnah schriftlich vortragen. Einige Versicherungsunternehmen setzen sogar eine Frist von einem Monat. Formulieren Sie in diesem Fall die für Sie wesentlichen Punkte, mit denen Sie nicht einverstanden sind.
Um Ihre Einwände zu prüfen, beauftragt die Versicherung eine*n Zweitgutachter*in von Medicproof. Er*Sie setzt sich im Rahmen eines erneuten Besuchs mit Ihren Einwänden sowie mit der Beurteilung des*der Vorgutachter*in auseinander und kommt zu einem eigenen Ergebnis. Lehnt das Versicherungsunternehmen weiterhin die von Ihnen erwartete Leistung ab, können Sie auch den Klageweg beschreiten.

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