Direkt zur Navigation » Direkt zum Inhalt »
Suche Menü

Pflegegrad 1: Übersicht und Leistungen

Die unterschiedlichen Pflegegrade zeigen an, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bestreiten kann und wie viel Unterstützungsbedarf daraus resultiert. Der erste Pflegegrad wird vergeben, wenn dauerhaft eine geringe Beeinträchtigung vorliegt. Er umfasst verschiedenste Leistungen, die die pflegebedürftige Person in Anspruch nehmen kann.

Bei der Begutachtung stellt der*die Gutachter*in fest, inwiefern die pflegebedürftige Person kognitiv und körperlich selbstständig leben kann. Dies wird anhand von sechs Modulen beurteilt, die verschiedene Lebensbereiche abfragen. Liegt bei der pflegebedürftigen Person eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vor, so wird der Pflegegrad 1 vergeben. Dann können die pflegebedürftige Person und ihren Angehörigen einige Leistungen in Anspruch nehmen, um unterstützt, beraten und geschult zu werden. Ziel ist es, dass die zu pflegende Person möglichst lange selbstständig im häuslichen Umfeld zurechtkommt. Die Leistungen umfassen Beratungs- und Weiterbildungsangebote, aber auch Beträge zur Entlastung bei möglichen aufkommenden Kosten.

Leistungen von Pflegegrad 1: Älteres Paar freut sich über Selbstständigkeit
Ziel der Leistungen von Pflegegrad 1 ist, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person im Alltag zu erhalten.

Durch Informationen mehr Sicherheit bekommen

Welche Hilfsmittel benötige ich im Haushalt, um besser zurecht zu kommen? Wer kann mir helfen und mich unterstützen? Um mit diesen Fragen nicht alleine zu sein, steht Angehörigen und den Pflegebedürftigen eine Pflegeberatung zu. Gemeinsam mit dem*der Berater*in können beispielsweise Schriftstücke von der Versicherung besprochen werden, ein passender Pflegedienst gesucht oder der eigene Bedarf und mögliche Hilfsmittel besprochen werden. Der*die Pflegeberater*in berät umfassend zu den Leistungen, den Kombinationsmöglichkeiten oder den Ansprüchen, so oft und so lange es nötig ist und immer zugeschnitten auf die individuelle Pflege- und Lebenssituation. 

Zudem besteht für die Angehörigen oder pflegenden Ehrenamtlichen die Möglichkeit, einen Pflegekurs zu absolvieren. Alle nicht professionellen Pflegepersonen erlernen dort die Grundlagen zur häuslichen Pflege, damit sie den Alltag mit der pflegebedürftigen Person einfacher bestreiten können. Ein frühzeitiger Besuch des Pflegekurses bietet Sicherheit im Umgang mit der Pflegesituation und bereitet auf mögliche Herausforderungen vor.

Mit Hilfe den Alltag bestreiten

Neben den beschriebenen Unterstützungsangeboten stehen Personen mit Pflegegrad 1 noch weitere Leistungen zu. So beteiligt sich die Pflegeversicherung an Pflegehilfsmitteln wie beispielsweise einem Rollator oder dem Hausnotruf oder bezuschusst die Anpassung des Wohnumfelds. Dafür ist im Vorfeld eine Empfehlung des*der Gutachter*in notwendig. Auch gibt es die Möglichkeit, Zuschläge für ambulant betreute Wohngruppen oder die Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen zu erhalten. 

Darüber hinaus steht Pflegebedürftigen bei Pflegegrad 1 ein monatlicher Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro zu. Mit diesem Betrag sollen die pflegenden Angehörigen entlastet werden, beispielsweise durch die Unterstützung beim Einkaufen oder Reinigen des Hauses, bei der Übernahme von Besuchsdiensten oder für Betreuungsangebote. Zudem kann der Entlastungsbeitrag, anders als bei den anderen Pflegegraden, für die Unterstützung bei der körperbezogenen Pflege genutzt werden. Er gilt also auch für ambulante Pflegedienste, die beispielsweise beim Duschen oder Anziehen unterstützen. Der Entlastungsbetrag steht auch im Falle einer Unterbringung im Pflegeheim oder bei einer vollstationären Pflege zu. 

Da nicht jede Leistung in jeder Pflegesituation sinnvoll ist, empfiehlt es sich, eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, um in diesem Rahmen die bestmögliche Versorgung zu besprechen.

Wenn intensivere Unterstützung notwendig ist

Mit der sogenannten Pflegezeit können sich Angehörige eine Auszeit vom Beruf nehmen, um sich in Ruhe in der neuen Situation zu organisieren oder sich intensiver um die Pflege zu kümmern. Bis zu sechs Monate können Sie sich dabei ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen.

Für eine ausführlichere Erläuterung der Leistungen zu Pflegegrad 1 gibt es sowohl online als auch zum Bestellen ein Infoblatt. Unter “Formulare, Checklisten & Infomaterial” stehen zudem noch weitere Informationen rund um die Pflege, die Organisation von Pflege und die Leistungen zur Verfügung, die Sie online als PDF herunterladen oder als gedruckte Broschüre bestellen können.

Wenden Sie sich telefonisch an Ihre Pflegeberatung, falls Sie weitergehende Informationen zu Ihrer individuellen Situation benötigen.

Mehr zum Thema

Pflegebedürftigkeit

Pflegeanspruch

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit

Wann genau ist ein Mensch pflegebedürftig? Das sagt der Gesetzgeber und so wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt. Mehr

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Pflegeanspruch

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Wenn vieles nicht mehr so funktioniert wie früher und Krankheit oder Behinderung die Selbstständigkeit einschränken, besteht meist Pflegebedarf. So beantragt man Pflegeleistungen. Mehr

Das Begutachtungsinstrument

Pflegeanspruch

Das Begutachtungsinstrument

Das Begutachtungsinstrument

Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit geht es darum, die Selbstständigkeit der Person zu erfassen. Das geschieht nach festgelegten Kategorien in sechs Modulen. Mehr