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Pflegeberatung zur Möglichkeit einer Kur oder Rehabilitationsmaßnahme

Pflege, Familie und Beruf führen zu hohen Belastungen, doch für Pflegende stehen Entlastungsleistungen zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch zum Beispiel eine Kur möglich.

Pflegende Angehörige sind hohen Belastungen ausgesetzt, besonders, wenn Pflege und Versorgung ausschließlich zuhause geleistet werden. Die körperliche und geistige Beanspruchung durch die Pflegesituation kann, gerade in Verbindung mit der gegebenenfalls zusätzlich bestehenden Anstrengung durch Arbeit, Familie, Kindererziehung und Haushalt, zum Gesundheitsrisiko für Pflegepersonen werden. Im Folgenden können diese Belastungen sogar zu Einschränkungen der eigenen körperlichen und seelischen Gesundheit führen.

Pflegende Angehörige sind in der Pflegesituation fremdbestimmt und kümmern sich mindestens um zwei Menschen, den zu Pflegenden und sich selbst, und das führt in den allermeisten Fällen, trotz Entlastungsangeboten, irgendwann unweigerlich zu einer Überlastung.

Zeit, sich um sich selbst zu kümmern

Zur Stärkung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie der individuellen Pflegebereitschaft sollten betroffene pflegende Angehörige neben Entlastungsleistungen das Angebot einer stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen, denn diese dient der ganzheitlichen gesundheitlichen Versorgung der Pflegenden. Bei diesen Maßnahmen kann zusätzlich auch der verbesserte Umgang mit der belastenden Pflegesituation erlernt werden, um nach der körperlichen und seelischen Stärkung im Pflegealltag besser auf die belastenden verschiedenen Anforderungen aus Pflege, Familie und Beruf vorbereitet zu sein. Viele pflegenden Angehörige sind sich der ihnen hierbei zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht bewusst.

Leistungen, Finanzierung und rechtliche Ansprüche

Wer Angehörige im familiären Umfeld pflegt und durch die Pflegesituation sowie die weiteren Anforderungen des Alltags starken Belastungen des Gesundheitszustandes ausgesetzt ist, kann die Voraussetzungen für eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nach §§ 23 oder 40 SGB V erfüllen. Auch Mütter und Väter mit einer sogenannten ‚Erziehungsverantwortung‘ haben einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährung von Mutter- oder Vater-Kind-Kuren, sofern auch hier die individuellen medizinischen Voraussetzungen dafür vorliegen. Das Vorliegen eines entsprechend pathologischen Zustands, also einer körperlichen oder seelischen Überlastung oder Erkrankung, muss im Vorfeld einer Antragstellung immer von Ärzt*innen oder Psychotherapeut*innen attestiert werden. Die Kur wird dann als stationäre Leistung der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation als Pflichtleistung von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt. Das Angebot kann in einem gewissen Zeitraum auch noch rückwirkend, also auch nach einer beendeten Pflegesituation, in Anspruch genommen werden.

Bei Privatversicherten orientiert sich die Kostenübernahme für diese Leistungen nach den individuellen Vertragsinhalten der versicherten Person mit dem Krankenversicherungsunternehmen. Deshalb sollten Privatversicherte vor der Inanspruchnahme einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme immer die ihnen zustehenden Vertragsleistungen bei Ihrer Krankenversicherung erfragen.

Bei beihilfeberechtigten Personen können je nach der zutreffenden Beihilfeverordnung die einzelnen Komponenten der Kostenübernahme schwanken. In der Regel sind Rehabilitationsmaßnahmen aber durch die anteilige Kostenerstattung der Beihilfe umfasst. Auch in diesem Fall sollte der Beihilfeberechtigte mit der jeweiligen Beihilfestelle die tatsächliche Höhe der Kostenübernahme vorab klären.  

Als möglicher Kostenträger kann auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in Betracht kommen, wenn die betreffende Pflegeperson nicht bereits verrentet ist. Ob die Voraussetzungen für eine Rehabilitationsleistung durch die DRV erfüllt sind, und welche Unterlagen dafür beigebracht werden müssen, sollte direkt bei der DRV erfragt werden.

Die pflegebedürftige Person versorgt wissen und sich parallel selber rehabilitieren können

Es besteht auch die Möglichkeit eine pflegebedürftige Person mit in die Rehabilitationsmaßnahme zu nehmen und die Kosten (teilweise) über die Kurzzeitpflegeleistung der Pflegeversicherung zu finanzieren. Hierbei sollte vorab – auch gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person - besprochen werden, dass es für eine gelungene Rehabilitation wichtig ist, einerseits die pflegebedürftige Person während der eigenen Kur gut versorgt zu wissen, aber andererseits die Pflegeperson auch tatsächlich zum Abschalten und Regenerieren kommt.

Alternativ kann die Versorgung mithilfe der sogenannten Verhinderungspflege sichergestellt werden, während die Pflegeperson sich in der Rehabilitationsmaßnahme befindet.

Pflegeberatung hilft bei der Vermittlung

Das Angebot einer Pflegeberatung kann helfen, sich dem Thema zu nähern und konkrete Hilfe und Unterstützungsangebote zu bekommen. Betroffene verdrängen oft, wie dringend sie eine Auszeit benötigen. Im Verlauf eines Pflegeberatungstermins ergeben sich oft vielfältige Fragestellungen, auf die ein*e erfahrene*r Pflegeexpert*in zu antworten weiß. Das neu gewonnene Problembewusstsein hilft Ratsuchende dahingehend zu beraten, das Gespräch mit Ärzt*innen und Krankenversicherungen zu suchen und sich anschließend auch mit einer Kurberatung zu beschäftigen.

Wenn Sie Hilfe benötigen, dann empfehlen wir Ihnen, sich an eine unabhängige Pflegeberatung zu wenden. Pflegeberater*innen unterstützen Sie und geben Ihnen weiterführende Informationen zu Pflegeleistungen und helfen Ihnen, Ihre Versorgung optimal zu gestalten.

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