In welchen Pflegegrad Pflegebedürftige eingestuft werden, hängt vom Grad ihrer Selbstständigkeit ab. Die Einstufung erfolgt auf Basis einer Begutachtung durch eine*n Gutachter*in.
Anhand von sechs Modulen beurteilt ein Gutachter Fähigkeiten und Selbstständigkeit eines Pflegebedürftigen. Je höher die Einschränkung, desto höher der Pflegegrad und damit die Pflegeleistungen. Mehr
Die insgesamt fünf Pflegegrade zeigen an, inwieweit eine Person Unterstützung im Alltag benötigt. In welchen Fällen wird Pflegegrad 1 vergeben und welche Leistungen stehen den Pflegebedürftigen zur Verfügung? Mehr
Wenn Krankheit oder Behinderung die Selbstständigkeit einschränken, besteht meist Pflegebedarf. So beantragt man Pflegeleistungen für die eigene Versorgung. Mehr
Dem Pflegegrad geht immer eine Begutachtung voraus. Hier lesen Sie, was Sie über die Begutachtung wissen sollten. Mehr
Es gibt sechs Module anhand derer ein Gutachter bei einer Begutachtung den Pflegegrad eines Pflegebedürftigen bestimmt. Mehr
Wenn Sie nicht mit der Einstufung einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Mehr