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Begutachtung nach Aktenlage

In ganz bestimmten Ausnahmefällen kommt der*die Gutachter*in nicht zwingend zu Ihnen nach Hause, um die Pflegebdürftigkeit zu beurteilen.

Soll eine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden, kommt in der Regel ein*e Gutachter*in zu Ihnen nach Hause. In bestimmten Ausnahmefällen kann eine Entscheidung auch ohne diesen Besuch getroffen werden, nämlich dann, wenn aufgrund einer eindeutigen Aktenlage das Ergebnis der medizinischen Untersuchung bereits feststeht, also

  • dass die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind,
  • welcher Pflegegrad entsprechend vorliegt,
  • ob und ggf. in welchem Maße Sie in Ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind,
  • ob und in welchem Umfang geeignete therapeutische bzw. rehabilitative Leistungen in Betracht kommen.

Ein Besuch ist jedoch weiterhin nötig, wenn darüber hinaus bestimmte Dinge zu prüfen sind. Dazu gehört beispielsweise, ob die pflegerische Versorgung sowie die Versorgung mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln sichergestellt sind und ob eventuell etwas zur Verbesserung des Wohnumfeldes getan werden kann oder muss.

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