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Pflegegeld beantragen

Ab dem Pflegegrad 2 steht Ihnen für die selbst organisierte Versorgung Pflegegeld zu. Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse oder Pflegeversicherung direkt an Sie ausgezahlt.

In der Regel schickt der Kostenträger ein Formular für den Antrag auf Pflegegeldzahlung.

Die Voraussetzungen für den Pflegegeldanspruch

Damit Sie das Pflegegeld erhalten, müssen Sie mindestens den Pflegegrad 2 haben und zu Hause versorgt werden. Wer dabei Ihre Pflege übernimmt, ist unerheblich. Das Pflegegeld soll Sie dabei unterstützen, Ihrer Pflegeperson eine Art Aufwandsentschädigung zahlen zu können.

So beantragen Sie das Pflegegeld

Sobald Sie den Bescheid über Ihre Pflegebedürftigkeit und damit mindestens den Pflegegrad 2 erhalten haben, können Sie die Zahlung des Pflegegeldes direkt bei Ihrer Pflegekasse oder Pflegeversicherung beantragen. Dazu genügt ein formloses Schreiben oder ein Anruf. In der Regel sendet Ihnen der Kostenträger daraufhin ein Formular zu, das Sie ausgefüllt zurückschicken müssen.

Wenn Sie sich entscheiden, auch die Pflegesachleistung, also die Kostenerstattung für einen ambulanten Pflegedienst, in Anspruch zu nehmen, vermindert sich das Pflegegeld anteilig um den prozentualen Wert der Erstattung. Falls Sie den Höchstbetrag der Pflegesachleistung ausschöpfen, steht dementsprechend kein Pflegegeld mehr zur Verfügung.

Auch wenn das Antragsverfahren ein paar Tage dauert, so wird Ihnen das Pflegegeld nach der Genehmigung des Antrags ggf. rückwirkend gezahlt.

Pflegegeld beantragen ohne Pflegegrad

Sie können auch Pflegegeld bei Ihrer Pflegekasse oder Pflegeversicherung beantragen, wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben. Der Kostenträger setzt dies mit einem Antrag auf einen Pflegegrad gleich und leitet daraufhin das entsprechende Verfahren ein.

Höhe des Pflegegeldes

Wie viel Pflegegeld Sie von der Versicherung erhalten, richtet sich nach Ihrem Pflegegrad und danach, ob Sie auch einen ambulanten Pflegedienst, also Pflegesachleistungen, in Anspruch nehmen. In voller Höhe beträgt das Pflegegeld pro Pflegegrad:

PflegegradPflegegeld
1Leistung ab Pflegegrad 2
2332 Euro
3573 Euro
4765 Euro
5947 Euro

Ab dem 01.01.2025 wird das Pflegegeld auf die folgenden Beträge angehoben:

PflegegradPflegegeld
1Leistung ab Pflegegrad 2
2347 Euro
3599 Euro
4800 Euro
5990 Euro

Hilfe beim Antrag auf Pflegegeld

Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung des Pflegegelds benötigen, empfehlen wir Ihnen, eine unabhängige Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Die Pflegeberater*innen erläutern Ihnen das Vorgehen und unterstützen Sie beim Ausfüllen der notwendigen Formulare.

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