Direkt zur Navigation » Direkt zum Inhalt »
Suche Menü

Entlastungsbetrag

Jede*r Pflegebedürftige hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Mit diesem Geld soll die Gesundheit der Pflegenden geschützt werden.

Als Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 können Sie den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich nutzen. Er ist zweckgebunden und darf nur eingesetzt werden, um Ihre pflegenden Angehörigen oder vergleichbar Nahestehende zu entlasten beziehungsweise um Ihre eigene Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit zu fördern.

Beträge, die im laufenden Monat nicht verbraucht werden, werden in die Folgemonate des laufenden Kalenderjahres übertragen.
Wird der jeweilige Leistungsbetrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann er in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Stichtag ist der 30. Juni eines Jahres. In einer Pflegeberatung können Sie erörtern, welcher Einsatz für den Betrag in Ihrer Situation am besten geeignet ist.

Mehr zum Thema

Entlastung für Pflegende

Pflegeanspruch

Entlastung für Pflegende

Entlastung für Pflegende

Die Entlastung der Pflegepersonen ist enorm wichtig, um die Versorgung auch langfristig sicherzustellen und die Gesundheit der Pflegenden zu erhalten. Mehr

Pflegeprävention

Beratung & Planung

Pflegeprävention

Pflegeprävention

Vorsorge und bewusstes Verhalten können dabei helfen, Pflegebedürftigkeit abzumildern und die Gesundheit von Pflegepersonen zu erhalten. Mehr

Alternativen zur Angehörigenpflege

Pflegeanspruch

Alternativen zur Angehörigenpflege

Alternativen zur Angehörigenpflege

Als Pflegeperson müssen Sie die Versorgung nicht alleine sicherstellen. Es gibt vielfältige Möglichkeiten zur Unterstützung. Mehr