Als Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 können Sie den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich nutzen. Er ist zweckgebunden und darf nur eingesetzt werden, um Ihre pflegenden Angehörigen oder vergleichbar Nahestehende zu entlasten beziehungsweise um Ihre eigene Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit zu fördern.
Beträge, die im laufenden Monat nicht verbraucht werden, werden in die Folgemonate des laufenden Kalenderjahres übertragen.
Wird der jeweilige Leistungsbetrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann er in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Stichtag ist der 30. Juni eines Jahres. In einer Pflegeberatung können Sie erörtern, welcher Einsatz für den Betrag in Ihrer Situation am besten geeignet ist.