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Vertrag mit dem Pflegedienst

Die Versorgung durch einen Pflegedienst lässt sich ganz individuell auf den Pflegebedarf abstimmen. Dazu schließen Sie einen Vertrag über die Leistungen.

Die Vereinbarung über die erwünschte Unterstützung durch den Pflegedienst wird in einem Pflegevertrag festgehalten, aus dem auch die Kosten für die häusliche Pflege hervorgehen. Dieser Pflegevertrag kann jederzeit geändert werden, wenn sich herausstellt, dass der Pflegedienst zusätzliche oder weniger Leistungen erbringen soll. Pflegebedürftige können den Pflegevertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Weiterhin werden in einem Pflegevertrag haftungsrechtliche Grundlagen geregelt.

Warum sollte ich einen Kostenvoranschlag anfordern?

Kostenvoranschläge sind seit 2009 für jeden Pflegedienst verpflichtend. Der Kunde muss im Vorfeld wissen, welche Kosten auf ihn zukommen. Gemeinsam mit dem*der Pflegebedürftigen und im optimalen Falle auch mit seiner*ihrer Familie zusammen wird eine Bedarfsanalyse erstellt. Hierbei wird festgehalten, welche Leistungen in welchem Umfang durchgeführt werden sollen. Der Pflegedienst muss diesen Pflegebedarf zum einen in Leistungskomplexen darstellen und zum anderen diesen Bedarf in Zeiteinheiten anbieten. (In Leistungskomplexen werden verschiedene Hilfeleistungen zusammengefasst.) Der*Die Kund*in darf sich für eine Variante entscheiden und kann so wählen, ob er*sie Zeit oder Leistungskomplexe einkauft. Diese Regelung ist allerdings nicht bundeseinheitlich.

Der Kostenvoranschlag gibt auch darüber Aufschluss, welche Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden und wie hoch der Eigenanteil ist.

Es empfiehlt sich, im Vorfeld Kostenvoranschläge von mehreren Pflegediensten einzuholen, um die unterschiedlichen Preise vergleichen zu können. Ein Richtwert kann die Erfragung der Punktwerthöhe sein.

Was muss im Kostenvoranschlag stehen?

  • Leistungsarten (Welche Leistungen werden kalkuliert?)
  • Leistungsumfang (Wie oft wurden die Leistungen kalkuliert?)
  • Leistungskosten (Wie teuer sind die Leistungen? Wie ist die Höhe der Punktwerte?)
  • Gegenüberstellung von Zeitintervallen und Leistungskomplexen (nicht in allen Bundesländern)
  • Höhe der Investitionskosten
  • Kosten des Erstbesuchs

Was mache ich, wenn der Pflegedienst mir diesen nicht kostenfrei anbietet?

In der Regel haben Sie die Auswahl - in fast allen Regionen gibt es mehrere ambulante Pflegedienste. Suchen Sie sich einen Pflegedienst Ihres Vertrauens.

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