Die Pflege von Menschen ist kostspielig. Es gibt verschiedene Leistungen, die Sie zur Finanzierung der Pflege in Anspruch nehmen können.
Der Leistungsantrag ist die Grundlage für Ihre Ansprüche aus der Pflegeversicherung. Der Gesetzgeber hat hierzu verschiedenen Fristen festgelegt, in denen Entscheidungen getroffen sein müssen. Mehr
Unterstützung erhält man unter Umständen von verschiedenen Leistungsträgern. Die Zuständigkeiten von Pflegeversicherung, Beihilfe, Unfallkasse und Sozialhilfeträger sind meist klar unterschieden. Mehr
Der Pflegekostenrechner unterstützt Sie dabei, sich einen Überblick über die anfallenden Kosten zu verschaffen. Mehr
Die Kosten für die ambulante Versorgung müssen Sie nicht alleine tragen. Mit diesen Leistungen unterstützt Sie die Pflegeversicherung. Mehr
Ab Pflegegrad 2 kann bis zu acht Wochen im Jahr eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson ausfällt. Mehr
Um pflegende Angehörige zu entlasten, stehen ab Pflegegrad 1 monatlich 125 Euro zur Verfügung. Die Leistungen lassen sich bis zu einem Stichtag ansparen. Mehr
Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen, die Pflegebedürftigen das Leben in den eigenen Wänden ermöglichen. Darüber hinaus gibt es Unterstützung für alternative Wohnformen. Mehr
Mit dem pflegeleistungscompass behalten Sie immer den Überblick über die Leistungen, die Sie aus der Pflegeversicherung erhalten. Laden Sie das Dokument hier zum Ausdrucken herunter oder bestellen Sie es bequem im Bereich "Formulare, Checklisten und Infomaterial". Mehr
Können die Kosten für die Pflege eines Menschen nicht durch die Leistungen und das eigene Vermögen abgedeckt werden, springt zunächst der Sozialhilfeträger ein. Dieser prüft dann, ob die Verwandten 1. Grades zum Unterhalt verpflichtet sind. Mehr
Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, können Sie Unterstützung beim Sozialamt beantragen. Dabei wird Ihr Einkommen und die Lebensumstände Ihrer Angehörigen berücksichtigt. Mehr
Als Empfänger von Arbeitslosengeld I und II kann man Pflegegeld empfangen, wenn man einen nahen Angehörigen pflegt - solange man dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung steht. Mehr