Wenn Sie aufgrund einer Pflegebedürftigkeit eine Wohnung umbauen müssen, können Sie dafür einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro beantragen. Um diesen zu erhalten, holen Sie sich zunächst einen Kostenvoranschlag bei dem Unternehmen ein, das den Umbau durchführen soll. Reichen Sie diesen Kostenvoranschlag dann bei der Pflegeversicherung ein.
Begutachtung entscheidet über Zuschuss
Das Gutachten, das zuvor bereits die Pflegebedürftigkeit festgestellt hat, enthält gegebenenfalls bereits Empfehlungen für bauliche Veränderungen zur Anpassung der Wohnung. Sollte dies nicht der Fall sein, beauftragt die Pflegeversicherung eine erneute Begutachtung mit dem Auftrag, die Möglichkeiten von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zu prüfen. Aus diesem Grund sollten keine Arbeiten vor der Begutachtung vorgenommen werden.
Eine gutachterliche Empfehlung gilt als Antrag auf Leistungsgewährung, sofern der*die Versicherte* dies nicht ablehnt.
Die Pflegekasse bearbeitet den Antrag in folgenden Schritten:
- Betrachtung der Ist-Situation
- Feststellung, warum die Wohnung nicht mehr angemessen genutzt werden kann
- Klärung, ob Alternativen, wie beispielsweise Hilfsmittel, die Situation verbessern können
- Definition des Umfangs der notwendigen Umbauten
- Evtl. Klärung der Frage nach weiteren Veränderungen
Entscheidung über Zuschüsse binnen drei Wochen
Über einen Antrag auf Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen müssen Pflegekassen bzw. private Pflegeversicherungsunternehmen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine Pflegefachkraft oder der Medizinische Dienst beteiligt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang entscheiden. Kann die Frist nicht eingehalten werden, muss dies den Antragstellern bzw. Antagstellerinnen unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.
Reparatur und Wartung
Beachten Sie, dass wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, deren Einbau bzw. Umbau bereits voll von der Pflegekasse bezuschusst worden sind und die repariert oder gewartet werden müssen, nicht erneut als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschusst werden können. Wartungen, Reparaturen oder Instandsetzungen können dann bezuschusst werden, wenn für die bereits bezuschusste wohnumfeldverbessernde Maßnahme der Höchstbetrag des Zuschusses von maximal 4.000 Euro noch nicht ausgeschöpft wurde.