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Die Module

Die Module beschreiben die Bereiche, die bei der Begutachtung bewertet werden. Wir haben sie hier für Sie aufgeschlüsselt.

Um den Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit festzustellen, betrachtet der*die Gutachter*in die Bereiche, die für die Bewältigung des täglichen Lebens wesentlich sind. Man spricht dabei von „Modulen“:

1. Mobilität

Dabei kommt es auf die körperliche Beweglichkeit an. Der*Die Gutachter*in fragt zum Beispiel, ob Sie sich innerhalb des Wohnbereichs fortbewegen können und ob Sie in der Lage sind, sich selbstständig umzusetzen, oder Treppen steigen können.

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Der*Die Gutachter*in fragt dazu nach, ob Sie sich zeitlich und räumlich orientieren können. Er*sie möchte außerdem wissen, ob Sie:

  • Personen aus dem näheren Umfeld erkennen
  • sich an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen erinnern können
  • im Alltagsleben sicher Entscheidungen treffen können
  • Sachverhalte und Informationen verstehen
  • Risiken und Gefahren erkennen
  • elementare Bedürfnisse mitteilen können
  • Aufforderungen verstehen
  • sich an einem Gespräch beteiligen können

3. Motorik und Psyche

In diesem Bereich bewertet der*die Gutachter*in Ihr Verhalten: Er*Sie schaut nach motorischen Auffälligkeiten, fragt nach nächtlicher Unruhe und beobachtet, wie Sie sich anderen Personen gegenüber verhalten, zum Beispiel abwehrend gegenüber bestimmten pflegerischen Leistungen oder Pflegepersonen. Auch Ängste, Wahnvorstellungen, Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage sowie anderweitig auffällige Verhaltensweisen werden berücksichtigt.

4. Selbstversorgung

Der*Die Gutachter*in schaut, inwieweit Sie sich selbst versorgen können. Dazu gehören: die Körperpflege, mundgerechtes Zubereiten von Nahrung, selbstständiges Trinken, selbstständiges Benutzen einer Toilette, selbstständige Nahrungsaufnahme (insbesondere bei Kindern).

5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen

Das ist ein sehr wichtiger Bereich, bei dem der*die Gutachter*in beurteilt, inwieweit Sie selbstständig Ihre Medikamente einnehmen oder mit Ihren Hilfsmitteln umgehen können. Geprüft wird auch, inwieweit Sie in der Lage sind, Ihren Arzt oder eine Therapieeinrichtung aufzusuchen.

6. Alltag und soziale Kontakte

In diesem Bereich kommt es darauf an, ob Sie Ihren Tagesablauf selbstständig gestalten, wie Sie sich an Veränderungen anpassen und wie Sie mit anderen Personen in Kontakt treten können – auch außerhalb des bekannten persönlichen Umfeldes.

Zusätzlich werden die Bereiche „Außerhäusliche Aktivitäten“ und „Haushaltsführung“ mitbetrachtet. Sie spielen für ein Einordnung in einen möglichen Pflegegrad aber keine Rolle.

Je stärker Sie in Ihrer Selbstständigkeit und Ihren Fähigkeiten beeinträchtigt sind, desto höher ist der Pflegegrad.

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