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Umbau der Wohnung

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes können dafür sorgen, dass Sie länger in den eigenen vier Wänden bleiben können, wenn Sie pflegebedürftig sind.

Wenn Sie aufgrund Ihrer Pflegebedürftigkeit die Wohnung umbauen müssen, können Sie einen Zuschuss bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen – der Fachbegriff für diese Leistungen heißt: „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“. Dieser Zuschuss wird dann gezahlt, wenn durch den Umbau

  • die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht wird,
  • die häusliche Pflege erheblich erleichtert und damit eine Überforderung des Versicherten und der Pflegenden verhindert oder
  • eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederhergestellt und damit die Abhängigkeit von einer Pflegeperson verringert wird.

Grundsätzlich haben alle Versicherten mit den Pflegegraden 1 bis 5 Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung für Umbaumaßnahmen. Den Bedarf prüft ein*e Gutachter*in individuell.

Diese Zuschüsse gibt es - ein Überblick

Wie viel die Kasse am Ende zahlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei Einzelpersonen sind die Zuschüsse auf 4.000 Euro je Maßnahme begrenzt. Darüber hinausgehende Kosten müssen Sie selbst tragen. Wohnen mehrere Versicherte in einer Wohnung und nutzen die Wohnumfeldverbesserung gemeinsam, können die Zuschüsse nach Bedarfsprüfung auf bis zu 16.000 Euro addiert werden. Dieser Betrag wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten zu gleichen Teilen auf die einzelnen Versicherungsträger aufgeteilt.

Die Pflegeversicherung zahlt beispielsweise für:

  • Maßnahmen, die eine Anpassung der Wohnumgebung an die Bedürfnisse des pflegebedürftigen Menschen bewirken und deshalb in einer anderen Wohnumgebung nicht unbedingt benötigt werden, z. B. Treppenlifte, Aufzüge, Fenster mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe,
  • Maßnahmen, die mit Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind und damit der Gebäudesubstanz auf Dauer hinzugefügt werden, z. B. Türverbreiterungen, fest installierte Rampen, Wasseranschlüsse bei der Herstellung von hygienischen Einrichtungen, Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche, sowie
  • technische Hilfen im Haushalt, z. B. Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgestaltet wird, oder motorisch betriebene Absenkungsmöglichkeiten von Küchenhängeschränken und anderen Einrichtungsgegenständen.

Diese Aufzählung enthält lediglich Beispiele. Nicht in jedem Einzelfall ist die Pflegeversicherung verpflichtet, bauliche Veränderungen zu bezuschussen. Sprechen Sie deshalb vor einem geplanten Umbau Ihrer Wohnung mit Ihrer Pflegeversicherung.

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