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Die Pflegegrade und was sie bedeuten

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Weil der Bedarf nach Unterstützung aber unterschiedlich ist, gibt es die Einteilung in Pflegegrade.

In einer Pflegeberatung erklären die Berater Ihnen alles, was Sie über die Pflegegrade wissen müssen.

Je nach Ausprägung der Beeinträchtigung werden Sie in einen von fünf Pflegegraden eingestuft. Im Fokus stehen dabei Ihre noch vorhandenen Fähigkeiten und Ihre Selbstständigkeit.

Einstufung in den Pflegegrad

Wenn Sie bei Ihrer Versicherung einen Pflegegrad beantragt haben, nimmt ein Gutachter oder eine Gutachterin Kontakt zu Ihnen auf. In einem vorab vereinbarten Termin macht sich die Gutachterin oder der Gutachter ein genaues Bild von Ihrer Situation.

Die Einstufung erfolgt dann anhand eines Punktesystems in sechs Modulen:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Motorik und Psyche
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  • Alltag und soziale Kontakte

Für die Feststellung des Pflegegrads werden die Bewertungen in allen Modulen anhand genau festgelegter Regeln zusammengeführt. Diese haben Pflegewissenschaftler unter pflegefachlichen Gesichtspunkten erarbeitet.

Einteilung in die Pflegegrade

PflegegradPunkteBeeinträchtigung der Selbstständigkeit
oder der Fähigkeiten
112,5 bis <27geringe
227 bis <47,5erhebliche
347,5 bis <70schwere
470 bis <90schwerste
590 bis 100schwerste mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Ab 12,5 Gesamtpunkten liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, wie sie im Sozialgesetz (SGB XI) definiert ist. Damit sind die Voraussetzungen für den Pflegegrad 1 erfüllt.
Ab 27 Gesamtpunkten bestehen erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Das entspricht dem Pflegegrad 2.
Die Voraussetzungen für Pflegegrad 3 liegen ab 47,5 Gesamtpunkten vor.
Schwerste Beeinträchtigungen und damit der Pflegegrad 4 liegt ab 70 Gesamtpunkten vor.
Ab 90 Gesamtpunkten entsprechen Ihre Beeinträchtigungen dem Pflegegrad 5.

Die Voraussetzungen für den Pflegegrad 5 sind auch dann gegeben, wenn jemand seine Greif-, Steh- und Gehfunktionen vollständig verloren hat – unabhängig vom erzielten Punktwert in den sechs Modulen.

Pflegegeld pro Pflegegrad

Wenn Sie einen Pflegegrad haben und Ihre Versorgung selbst organisieren, unterstützt die Pflegeversicherung Sie mit dem sogenannten Pflegegeld.
Diese Beträge stehen Ihnen je nach Pflegegrad zu:

PflegegradPflegegeld
1Anspruch erst ab Pflegegrad 2
2332 Euro
3573 Euro
4765 Euro
5947 Euro

Wenn Sie weitere Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen, weil Sie beispielsweise einen Pflegedienst beauftragen möchten, werden diese sogenannten Sachleistungen auf das Pflegegeld angerechnet.

Heimzuschuss pro Pflegegrad

Auch für das Leben in einem Pflegeheim gibt es je nach Pflegegrad Zuschüsse von der Pflegeversicherung. So beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Heimkosten:

PflegegradHeimkostenzuschuss
1125 Euro
2770 Euro
31.262 Euro
41.775 Euro
52.005 Euro

Einen Pflegegrad bekommen

Einen Antrag auf einen Pflegegrad können Sie direkt bei Ihrer Versicherung stellen. Individuelle Unterstützung dabei erhalten Sie von einer unabhängigen Pflegeberatung.

Welche Leistungen Ihnen in Ihrer Situation am besten helfen, besprechen Sie am besten ebenfalls im Rahmen einer Pflegeberatung.

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