Je nach Ausprägung der Beeinträchtigung werden Sie in einen von fünf Pflegegraden eingestuft. Im Fokus stehen dabei Ihre noch vorhandenen Fähigkeiten und Ihre Selbstständigkeit.
Einstufung in den Pflegegrad
Wenn Sie bei Ihrer Versicherung einen Pflegegrad beantragt haben, nimmt ein Gutachter oder eine Gutachterin Kontakt zu Ihnen auf. In einem vorab vereinbarten Termin macht sich die Gutachterin oder der Gutachter ein genaues Bild von Ihrer Situation.
Die Einstufung erfolgt dann anhand eines Punktesystems in sechs Modulen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Motorik und Psyche
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Alltag und soziale Kontakte
Für die Feststellung des Pflegegrads werden die Bewertungen in allen Modulen anhand genau festgelegter Regeln zusammengeführt. Diese haben Pflegewissenschaftler unter pflegefachlichen Gesichtspunkten erarbeitet.
Einteilung in die Pflegegrade
Pflegegrad | Punkte | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
1 | 12,5 bis <27 | geringe |
2 | 27 bis <47,5 | erhebliche |
3 | 47,5 bis <70 | schwere |
4 | 70 bis <90 | schwerste |
5 | 90 bis 100 | schwerste mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Ab 12,5 Gesamtpunkten liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, wie sie im Sozialgesetz (SGB XI) definiert ist. Damit sind die Voraussetzungen für den Pflegegrad 1 erfüllt.
Ab 27 Gesamtpunkten bestehen erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Das entspricht dem Pflegegrad 2.
Die Voraussetzungen für Pflegegrad 3 liegen ab 47,5 Gesamtpunkten vor.
Schwerste Beeinträchtigungen und damit der Pflegegrad 4 liegt ab 70 Gesamtpunkten vor.
Ab 90 Gesamtpunkten entsprechen Ihre Beeinträchtigungen dem Pflegegrad 5.
Die Voraussetzungen für den Pflegegrad 5 sind auch dann gegeben, wenn jemand seine Greif-, Steh- und Gehfunktionen vollständig verloren hat – unabhängig vom erzielten Punktwert in den sechs Modulen.
Pflegegeld pro Pflegegrad
Wenn Sie einen Pflegegrad haben und Ihre Versorgung selbst organisieren, unterstützt die Pflegeversicherung Sie mit dem sogenannten Pflegegeld.
Diese Beträge stehen Ihnen je nach Pflegegrad zu:
Pflegegrad | Pflegegeld |
1 | Anspruch erst ab Pflegegrad 2 |
2 | 332 Euro |
3 | 573 Euro |
4 | 765 Euro |
5 | 947 Euro |
Wenn Sie weitere Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen, weil Sie beispielsweise einen Pflegedienst beauftragen möchten, werden diese sogenannten Sachleistungen auf das Pflegegeld angerechnet.
Heimzuschuss pro Pflegegrad
Auch für das Leben in einem Pflegeheim gibt es je nach Pflegegrad Zuschüsse von der Pflegeversicherung. So beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Heimkosten:
Pflegegrad | Heimkostenzuschuss |
1 | 125 Euro |
2 | 770 Euro |
3 | 1.262 Euro |
4 | 1.775 Euro |
5 | 2.005 Euro |
Einen Pflegegrad bekommen
Einen Antrag auf einen Pflegegrad können Sie direkt bei Ihrer Versicherung stellen. Individuelle Unterstützung dabei erhalten Sie von einer unabhängigen Pflegeberatung.
Welche Leistungen Ihnen in Ihrer Situation am besten helfen, besprechen Sie am besten ebenfalls im Rahmen einer Pflegeberatung.