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Glossar

In unserem Glossar finden Sie Erläuterungen für die von uns verwendeten Fachbegriffe.

A

Alzheimer

Erkrankung im Gehirn, bei der Nervenzellen und ihre Verbindungen unumkehrbar zerstört werden. Krankheitsverlauf sowie Unterstützungs- und Hilfebedarf im Alltag sind sehr unterschiedlich.

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Angebote zur Unterstützung im Alltag

Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass es sich um nach Landesrecht anerkannte Angebote handelt. Die Kosten der Inanspruchnahme eines Angebots werden nur dann von der Pflegekasse, dem privaten Versicherungsunternehmen sowie der Beihilfefestsetzungsstelle erstattet, wenn das Angebot landesrechtlich anerkannt ist. Angebote zur Unterstützung im Alltag sind unterteilt in:

  • Betreuungsangebote,
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden und
  • Angebote zur Entlastung im Alltag.

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Angehörige

Bis zum 2. Grad verwandt sind Ehegatt*innen, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister. Bis zum 2. Grad verschwägert sind Stiefeltern, Stiefkinder, Stiefenkelkinder (Enkelkinder der Ehegatt*innen), Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwiegerenkel (Ehegatt*innen der Enkelkinder), Großeltern der Ehegatt*innen, Stiefgroßeltern, Schwager*Schwägerin. Dazu kommen Personen, die in einer durch sittliche Verpflichtung geprägten Beziehung zur pflegebedürftigen Person stehen.

Ausländische Haushalts- und Betreuungskraft (Europäische Haushaltshilfe)

Zur Sicherstellung der häuslichen Versorgung können ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte beschäftigt werden. Sie unterstützen bei hauswirtschaftlichen Aufgaben oder im pflegerischen Alltag. Die medizinische Behandlungspflege übernehmen sie nicht. Diese sollte weiterhin von ausgebildeten Fachkräften eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt werden. Die Arbeitszeiten der Haushaltshilfe unterliegen dem Arbeitszeitgesetz.

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B

Begutachtung

Im Rahmen einer Begutachtung wird festgestellt, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Bei den Pflegekassen findet die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), bei der privaten Pflegeversicherung durch den Medizinischen Dienst der Privaten Krankenversicherungen (MEDICPROOF) statt.

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Begutachtung nach Aktenlage

In der Regel kommt ein*e Gutachter*in, um die Pflegebedürftigkeit festzustellen. In Ausnahmen kann eine Entscheidung zum Pflegegrad aufgrund der Aktenlage getroffen werden.

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Begutachtungsinstrument

Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sind die in den folgenden sechs Bereichen genannten pflegefachlich begründeten Kriterien: 

  1. Mobilität,
  2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
  4. Selbstversorgung,
  5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen,
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

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Beihilfe

Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge, bei der die*der Arbeitgeber*in einen festgesetzten Anteil der Krankheits- oder Pflegekosten übernimmt. Die Beihilfe erstattet die Kosten nicht vollständig, sie ist eine Ergänzung zur Eigenvorsorge von Beamt*innen.

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Beratungseinsatz

Empfänger*innen von Pflegegeld müssen sich laut Gesetz für den weiteren Anspruch auf Leistungsbezug regelmäßig beraten lassen. Bei Pflegegrad 2 und 3 finden die Beratungsbesuche (nach § 37 Abs. 3 SGB XI) halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich statt. Ziel dieser Beratungen ist es, festzustellen, ob die Pflege sichergestellt ist. Sie dient außerdem der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.

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Berufsbetreuer*in

Ein*e Berufsbetreuer*in übt im Rahmen einer im Sinne des Steuerrechtes selbstständigen Tätigkeit die rechtliche Betreuung gemäß § 1896 ff. BGB aus. Berufsbetreuer*innen beraten, unterstützen und vertreten volljährige Personen, die im Zusammenhang festgestellter Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit, ihrer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, an der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gehindert sind und deshalb ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können. Aufgrund dessen wird dieser Personengruppe durch gerichtlichen Entscheid ein*e rechtliche*r Betreuer*in zur Seite gestellt.

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Betreutes Wohnen

Beim Betreuten Wohnen lebt man meistens in einer Senior*innen-Wohnanlage, aber weiterhin in den eigenen vier Wänden. Alle Bewohnenden leben selbstständig. Zusätzlich können sie jederzeit vor Ort angebotene Betreuungsangebote nutzen. Die Wohnanlagen werden dabei sehr unterschiedlich betreut. Die Nutzung des Betreuten Wohnens ist unabhängig von Pflegebedürftigkeit.

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Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung wird dann wirksam, wenn das Gericht die Betreuungsbedürftigkeit feststellt. In einer Betreuungsverfügung hält man fest, wer zum*zur Betreuer*in bestellt werden soll und/oder wer nicht. Darin definiert man, ob man in einem Pflegeheim oder in den eigenen vier Wänden wohnen möchte und entscheidet medizinische sowie finanzielle Angelegenheiten.

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C

compass private pflegeberatung

Die compass private pflegeberatung GmbH ist ein Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und bietet - kostenfrei und unabhängig - Pflegeberatung auf drei Wegen für privat Pflegeversicherte:

  • Die Pflegeberatung per Telefon steht allen Ratsuchenden offen. Die Berater*innen sind unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 101 88 00 bundesweit zu erreichen.
  • Auf Wunsch vermitteln die Mitarbeiter*innen am Telefon eine Pflegeberatung vor Ort. Die sog. aufsuchende Pflegeberatung reicht von einem einmaligen Gespräch bis hin zu einer umfassenden Begleitung.
  • Neben der Pflegeberatung per Telefon und vor Ort besteht außerdem die Möglichkeit, die Beratung per Videogespräch in Anspruch zu nehmen.

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D

Demenz

Demenz ist der Oberbegriff für Symptome verschiedener Erkrankungen. Eine Abnahme der geistigen Leistungsfähigkeit, Störung des Gedächtnisses sowie Rückgang der Orientierungs- und Sprachfähigkeiten gehören zu den wesentlichen Merkmalen.

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E

Entlassmanagement

Im Rahmen des Entlassmanagements wird die lückenlose Versorgung von Patient*innen nach der Entlassung bspw. aus dem Krankenhaus sichergestellt. Dabei finden Medizin, Rehabilitation, Pflege und soziale Aspekte Berücksichtigung.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist in § 45b SGB XI geregelt und dient dazu, pflegende Angehörige oder vergleichbar Nahestehende zu entlasten und die Selbstständigkeit und die Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags zu fördern. Der Betrag ist zweckgebunden für Leistungen einzusetzen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme folgender Leistungen entstehen:

  • nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI,
  • Leistungen von ambulanten Pflegediensten, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht für Leistungen der Selbstversorgung,
  • Tages- oder Nachtpflege,
  • Kurzzeitpflege.

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Ersatzpflege

Ersatzpflege, auch Verhinderungspflege genannt, ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2, die genutzt werden kann, wenn pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen für eine bestimmte Zeit wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert sind.

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Ersatzpflegegeld

Ist die Pflegeperson verhindert und die Pflege wird durch eine Ersatzpflegeperson aus den folgenden Personengruppen übernommen, kann das Ersatzpflegegeld genutzt werden. Zu den Personengruppen zählen: Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad oder in häuslicher Gemeinschaft mit der pflegebedürftigen Person Lebende. Das Ersatzpflegegeld entspricht maximal dem zweifachen Betrag des jeweiligen Pflegegeldes und kann für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

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F

Familienpflegezeit

Wenn nahe Angehörige länger pflegebedürftig sind, besteht Anspruch darauf, bis zu 24 Monate auf bis zu 15 Stunden pro Woche die Arbeit zu reduzieren, um den Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen.

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Frontotemporale Demenz

Diese Erkrankung tritt seltener auf als andere Demenzerkrankungen, dafür allerdings in früheren Lebensjahren. In den betroffenen Regionen werden unter anderem Emotionen und das Sozialverhalten gesteuert. Mit fortschreitender Erkrankung kommt es bei den Betroffenen zur Veränderung der Persönlichkeit.

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G

Gemeinsamer Jahresbetrag

Es gibt Zeiten, in denen die Pflegeperson nicht verfügbar ist. Dann hat der*die Pflegebedürftige Anspruch auf eine Ersatzpflege. Dafür steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 der Gemeinsame Jahresbetrag zur Verfügung. Dies ist ein jährlicher Gesamtleistungsbetrag, der für die Leistungen der Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege flexibel eingesetzt werden kann. 

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H

Heimkosten

Heimkosten entstehen, wenn Pflegebedürftige stationär gepflegt werden. Pflegeheimkosten fallen für die Pflege und soziale Betreuung, für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten sowie eine Ausbildungsumlage an. In stationären Einrichtungen haben pflegebedürftige Personen einen Anspruch auf Betreuung und Aktivierung. Einen Teil der Heimkosten müssen die Bewohner*innen selbst tragen.

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Herabstufung

Stellt die*der Gutachter*in bei einem Wiederholungsbesuch fest, dass sich die Fähigkeiten und die Selbständigkeit der*des Pflegebedürftigen verbessert haben, so kann der Pflegegrad herabgestuft werden.

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Hilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege notwendig sind. Sie lindern die Beschwerden der*des Pflegebedürftigen und tragen zur selbstständigen Lebensführung bei.

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Hilfsmittel zum Verbrauch

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen. Pflegebedürftige haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis maximal 42,00 EUR im Monat.

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Höherstufung

Wenn der Pflegebedarf steigt, kann eine Höherstufung des Pflegegrads bei der Pflegeversicherung oder Pflegekasse beantragt werden. Ein*e Gutachter*in besucht dann die beantragende Person, um festzustellen, ob eine höhere Pflegebedürftigkeit besteht.

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I

Intensivpflege

Von einer Intensivpflege spricht man, wenn die*der Pflegebedürftige jeden Tag 24 Stunden lang Betreuung und Hilfe bei vitalen Funktionen braucht. Häufig werden die Pflegebedürftigen in einer vollstationären Einrichtung versorgt.

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Investitionskosten

Als Investitionskosten werden die Kosten in Pflegeeinrichtungen bezeichnet, die der*dem Träger*in durch Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und deren technischen Anlagen entstehen. Die Höhe dieser Kosten hängt von der Ausstattung und Lage der Einrichtung ab. Investitionskosten können prinzipiell auf die Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen umgelegt werden.

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K

Kindergutachten

Die Pflegebedürftigkeit von Kindern wird grundsätzlich nach den gleichen Prinzipien wie bei Erwachsenen festgestellt. Eine Einstufung richtet sich danach, wie selbstständig ein Kind ist und was es ohne Hilfe kann. Dabei wird immer betrachtet, welches die durchschnittlichen altersentsprechenden Fähigkeiten eines Kindes ohne Beeinträchtigungen sind.

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Kombinationsleistungen

Die Rechtsgrundlage der Kombinationsleistung ist § 38 SGB XI. Ab dem Pflegegrad 2 kann die Kombinationsleistung genutzt werden. Das Pflegegeld vermindert sich hierbei anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Kostenerstattung für einen Pflegedienst, die sogenannte Sachleistung. Wird beispielsweise der Höchstbetrag der Sachleistung vollständig ausgeschöpft, steht kein Pflegegeld mehr zur Verfügung.

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Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege erfolgt in vollstationären Einrichtungen, in denen vorübergehend Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Personen stattfindet.

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L

Leistungskomplexe

Unter Leistungskomplexen verbergen sich die Leistungen, die ambulante Pflegedienste erbringen und anhand derer sie abrechnen.

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Leistungsträger*in

Leistungsträger*innen der Pflegeversicherung sind in erster Linie die gesetzlichen Pflegekassen für gesetzlich Versicherte und private Versicherungsunternehmen für Privatversicherte. Aber auch die Beihilfe oder Heilfürsorge der Beamt*innen gehört zu den Leistungsträger*innen.

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Lewy-Körperchen-Demenz

Erkrankung des Gehirns, die Alzheimer sehr stark ähnelt.

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M

Mehrgenerationenhaus

Wenn verschiedene Generationen gemeinsam in einem Gebäudekomplex leben und dort voneinander profitieren, spricht man von Mehrgenerationenhäusern. Soziales Miteinander, generationsübergreifende Zusammenarbeit sowie freiwilliges Engagement für die Gemeinschaft gehören zum Zusammenleben dazu.

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Module

Um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen, betrachtet die*der Gutachter*in die Bereiche, die für die Bewältigung des täglichen Lebens wichtig sind. Diese Bereiche nennt man Module und sie umfassen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Motorik und Psyche, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Alltag und soziale Kontakte.

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N

Notfallkarte

Eine Notfallkarte beinhaltet medizinische und persönliche Angaben, die für den Rettungsdienst zur Notfallbehandlung eines Menschen unentbehrlich sind. Die Notfallkarte kann im Portemonnaie immer verfügbar sein oder auch in einer App im Mobiltelefon.

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P

palliativ

Palliative Versorgung meint die Versorgung von Personen mit einer fortgeschrittenen lebensbegrenzenden Erkrankung. Es besteht also keine Aussicht mehr auf eine Genesung der Erkrankten. Ziel der umfassenden Versorgung sind u. a. die Linderung von Symptomen und Schmerzen, die Erhaltung von Lebensqualität in der letzten Lebensphase auf Grundlage der Bedürfnisse der*des Erkrankten und ihrer*seiner Angehörigen.

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Patient*innenverfügung

In einer schriftlichen Patient*innenverfügung wird festlegt, welche medizinische und pflegerische Versorgung jemand für sich selbst im Not- und Pflegefall wünscht oder ablehnt. Damit wird sichergestellt, dass der Wille einer Person in jedem Fall umgesetzt wird – auch dann, wenn sie sich in der aktuellen Situation nicht mehr äußern kann.

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Pflege auf Distanz

Pflegende auf Distanz bewegen sich zwischen ihrem Wohnort, ihrem Arbeitsort und dem Wohnort der zu pflegenden Person und versuchen alle notwendigen pflegerischen Maßnahmen zu koordinieren.

Pflege-WG

In einer Pflege-WG leben maximal zwölf Bewohner*innen, von denen mindestens drei pflegebedürftig sind und dort ambulant versorgt werden. Die Art des Zusammenlebens ist in der Regel sehr selbstbestimmt. 

Es gibt selbstorganisierte Pflege-WGs, aber auch Wohngemeinschaften, die von einer*einem Träger*in organisiert werden. Alle Bewohner*innen haben eigene Zimmer, die sie nach ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen einrichten können. Der Sanitärbereich, die Küche und, wenn vorhanden, der Aufenthaltsraum einer abgeschlossenen Wohneinheit können von allen Bewohner*innen jederzeit allein oder gemeinsam genutzt werden. Für die Gründung einer selbtsorganisierten Pflege-WG können Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

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Pflegebedürftigkeit

Wenn ein Mensch soweit in seiner Selbstständigkeit und seinen Fähigkeiten beeinträchtigt ist, dass er Hilfe durch andere Personen benötigt, gilt er als pflegebedürftig. Die Dauer der Pflegebedürftigkeit muss mindestens sechs Monate bestehen.

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Pflegeberatung

Eine Pflegeberatung ist eine kostenfreie und neutrale Beratung, auf die Anspruch besteht. Sie umfasst eine individuelle Beratung und Hilfestellung durch eine*n Pflegeberater*in bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten.

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Pflegedienst

Ein Pflegedienst übernimmt die ambulante Pflege von Pflegebedürftigen. Ein Pflegedienst muss einen sogenannten Versorgungsvertrag mit Pflegeversicherungen und -kassen haben, damit die Kosten von diesen übernommen werden. Vertraglich wird individuell mit dem Pflegedienst festgelegt, welche Leistungen in Anspruch genommen werden.

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Pflegegeld

Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung, die je nach Pflegegrad in unterschiedlicher Höhe zwecks Sicherstellung der häuslichen Pflege gezahlt wird.

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Pflegegrad

Um Leistungen von der Pflegekasse/Pflegeversicherung zu erhalten, muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Aufgrund des Begutachtungsergebnisses findet bei Vorliegen einer entsprechenden Pflegebedürftigkeit eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade statt.

Der Pflegegrad einer Antragstellerin*eines Antragstellers ergibt sich, indem die Bewertungen der Gutachterin*des Gutachters in den sechs Modulen anhand von genau festgelegten Berechnungsregeln zusammengeführt werden. Diese Berechnungsregeln sind nach pflegefachlichen Gesichtspunkten von Pflegewissenschaftler*innen erarbeitet worden.

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Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die dazu beitragen, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbständigkeit der*des Pflegebedürftigen zu verbessern. Die Versorgung soll zudem zur physischen und psychischen Entlastung von Angehörigen oder anderen Pflegepersonen beitragen und eine würdevolle Pflege ermöglichen.

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Pflegekurse

Um die häusliche Pflege zu erleichtern und zu verbessern, sind die Pflegekassen/Pflegeversicherungen verpflichtet, Pflegekurse für Angehörige und andere an einem Ehrenamt interessierte Personen anzubieten. In diesen Kursen sollen Kenntnisse vermittelt oder vertieft werden, die für eine Pflegetätigkeit in der häuslichen Umgebung notwendig oder hilfreich sind.

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Pflegenoten

Die Pflegenoten sollen Auskunft geben über die Qualität eines Pflegeheimes oder auch eines ambulanten Pflegedienstes. Dazu prüfen Mitarbeiter*innen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) die Einrichtungen.

Pflegesachleistungen

Statt des Pflegegeldes können Pflegebedürftige Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, die durch einen häuslichen Pflegedienst geleistet werden. Diese Leistungen umfassen körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Die Höhe der Leistung ist vom Pflegegrad abhängig und gesetzlich klar festgelegt.

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Pflegeunterstützungsgeld

Beschäftigte, die eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG (Pflegezeitgesetz) für die Dauer von bis zu zehn Arbeitstagen in Anspruch nehmen, haben einen Anspruch auf Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt gegenüber der Pflegekasse/privaten Pflegeversicherung der*des Pflegebedürftigen, das Pflegeunterstützungsgeld.

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Pflegezeit

Die Pflegezeit ist eine Auszeit (ganz oder Teilzeit) von bis zu sechs Monaten, um ein Familienmitglied zu Hause zu pflegen.

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Pflichtberatungseinsatz

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, haben je nach Pflegegrad einmal halbjährlich (Pflegegrad 2 und 3) bzw. vierteljährlich (Pflegegrad 4 und 5) einen Pflichtberatungseinsatz vor Ort in der eigenen Häuslichkeit abzurufen.

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme der Beratungseinsätze ist für diesen Personenkreis nicht verpflichtend. Dies gilt gleichfalls für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.

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Prävention

Prävention hilft Pflegebedürftigen und Pflegenden, gesund zu bleiben und Krankheiten, zum Beispiel durch Überlastung, zu verhindern. Präventive Beratung sorgt dafür, mögliche Belastungsfaktoren zu erkennen und zu beheben. Sie klärt Betroffene über die Entlastungsleistungen und -möglichkeiten für ihre individuelle Pflegesituation auf.

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Q

Quartierswohnen

Quartierswohnen bezeichnet die Verknüpfung von Wohn- und Betreuungsangeboten in einem überschaubaren Raum, z. B. einem Wohngebiet oder Stadtteil, um den Bedürfnissen der Vielzahl der Bewohner*innen gerecht zu werden. Quartierswohnprojekte versuchen in der Regel die Herausforderungen des demografischen Wandels aufzufangen, um die Selbstständigkeit älterer Menschen zu bewahren und zu fördern.

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S

Sachleistung

Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe).

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Selbsthilfe

Eine Selbsthilfegruppe ermöglicht eine sinnvolle gegenseitige Unterstützung im Pflegealltag. Gleichbetroffene entlasten sich durch gegenseitige Hilfe innerhalb einer Gruppe. Sie helfen aktiv bei der Bewältigung dieser Lebenssituation und heben Isolation auf. Viele Gruppen benennen sich nicht explizit als „pflegende Angehörige“, sondern häufig nach der Krankheit, die die Pflegesituation begründet.

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sittliche Verpflichtung

Eine sittliche Verpflichtung zur Pflege ist anzuerkennen, wenn eine enge persönliche Beziehung zu der gepflegten Person besteht. Diese kann infolge innerer Bindungen z.B. als Stiefkind, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft oder langjährige Haushaltshilfe angenommen werden, insbesondere bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft. Im Übrigen kommt es vornehmlich auf langjährige Beziehungen oder soziale Bindungen an. Eine solche sittliche Pflicht kann zudem angenommen werden, wenn die Pflegeperson nur für einen Pflegebedürftigen tätig wird.

sog. Schattenkinder

Als Schattenkinder bezeichnet man Geschwister von pflegebedürftigen Kindern.

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soziale Sicherung der Pflegeperson

Für ehrenamtliche Pflegepersonen werden von der Pflegeversicherung der*des Pflegebedürftigen Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt. Darüber hinaus erfolgt eine Einbeziehung in den Unfallversicherungsschutz. Erforderlich ist eine Pflegetätigkeit im Umfang von mindestens zehn Stunden, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage pro Woche.

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stationäre Pflege

Bei der stationären Pflege findet die Versorgung der pflegebedürftigen Person in einer Pflegeeinrichtung statt.

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T

Tages- und Nachtpflege

Unter Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die zeitweise Betreuung im Tages- bzw. Nachtverlauf in einer Pflegeeinrichtung.

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teilstationäre Versorgung

Wird eine pflegebedürftige Person zeitweise tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut, spricht man von einer teilstationären Versorgung. Durch die teilstationäre Unterbringung können die pflegenden Personen entlastet werden oder beispielsweise ihrer Berufstätigkeit nachgehen. Die Pflegekasse erstattet hier die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, Aufwendungen der sozialen Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege sowie die Fahrtkosten von und zur Pflegeeinrichtung.

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Tierbesuchsdienste

In manchen Pflegeheimen gibt es Tierbesuchsdienste, die mit Hunden oder anderen Haustieren zu Besuch kommen. Die Tierbesuche sind für die Bewohner*innen eine willkommene Abwechslung und ein Erlebnis.

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V

Vaskuläre Demenz

Nach der Alzheimer-Erkrankung ist die vaskuläre Demenz die zweithäufigste Demenzursache. Sie verursacht aufgrund von Gefäßerkrankungen Durchblutungsstörungen im Gehirn.

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Verhinderungspflege

Macht die nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus sonstigen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung/Pflegekasse, und ggfls. anteilig die zuständige Beihilfefestsetzungsstelle, die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege.

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Versicherung

Es gibt die gesetzlichen Pflegekassen für gesetzlich Versicherte und private Versicherungsunternehmen für Privatversicherte. Ergänzt werden sie durch die Beihilfe oder Heilfürsorge der Beamt*innen.

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vollstationäre Pflege

Vollstationäre Pflege bedeutet Pflege in einem Pflegeheim. Dort ist die umfassende Pflege, Versorgung und Betreuung der*des Pflegebedürftigen rund um die Uhr sichergestellt.

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Vorabbegutachtung

Stehen nach einem stationären Krankenhausaufenthalt eine Rehabilitationsbehandlung oder eine ambulante oder stationäre Pflege an, kann der Pflegegrad vor der Entlassung nach Aktenlage eingeschätzt werden. Dazu stellt die Klinik Unterlagen zur Verfügung, die neben der pflegebegründenden Diagnose auch Ihren Hilfebedarf ersichtlich machen.

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Vorpflegezeit

Die Vorpflegezeit ist eine Wartezeit für einen Anspruch auf Leistungen, die mit konkreten Bedingungen verbunden ist. Eine solche Wartezeit hat es bis zum 30.06.2025 für die Verhinderungspflege gegeben. Sie ist erfüllt gewesen, wenn die*der Versicherte vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate durch eine oder mehrere Personen in ihrer*seiner häuslichen Umgebung gepflegt worden ist. Die Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege ist von einer Antragstellung oder Begutachtung unabhängig gewesen. Es musste in diesem Zeitraum keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI bestanden haben. 

Seit dem 01.07.2025 entfällt die Vorpflegezeit für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege.

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Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht legt man in gesunden Tagen fest, welche Person des Vertrauens Angelegenheiten im Falle einer Pflegebedürftigkeit für einen treffen darf. Der Umfang einer Vollmacht kann frei bestimmt werden.

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Vorversicherungszeit

Die Vorversicherungszeit oder auch Wartezeit beträgt bei erstmaliger Stellung eines Leistungsantrags zwei Jahre, wobei das Versicherungsverhältnis innerhalb der letzten 10 Jahre vor Stellung des Leistungsantrags mindestens 2 Jahre bestanden haben muss. Für versicherte Kinder gilt die Vorversicherungszeit als erfüllt, wenn ein Elternteil sie erfüllt.

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W

Wartezeit

Die Vorversicherungszeit/Wartezeit beträgt bei erstmaliger Stellung eines Leistungsantrags zwei Jahre, wobei das Versicherungsverhältnis innerhalb der letzten 10 Jahre vor Stellung des Leistungsantrags mindestens 2 Jahre bestanden haben muss. Für versicherte Kinder gilt die Vorversicherungszeit/Wartezeit als erfüllt, wenn ein Elternteil sie erfüllt.

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Widerspruch gegen einen Pflegegrad

Ist man mit der Einstufung in einen Pflegegrad nicht einverstanden, kann man Widerspruch eingelegen. Das Widerspruchsverfahren weicht bei gesetzlich- und privatversicherten Personen ab.

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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Die Pflegekassen/Pflegeversicherungen und ggfls. anteilig die zuständigen Beihilfefestsetzungsstellen können Umbauten und Ergänzungen in der Wohnung bezuschussen, wenn dadurch im Einzelfall:

  • die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht wird,
  • die häusliche Pflege erheblich erleichtert und damit eine Überforderung der Leistungskraft der*des Versicherten und der Pflegenden verhindert oder
  • eine möglichst selbstständige Lebensführung der*des Anspruchsberechtigten wiederhergestellt, also die Abhängigkeit von personeller Hilfe verringert wird.

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Y

Young Carers

Wenn Minderjährige Pflegeverantwortung übernehmen, werden sie häufig als Young Carers bezeichnet. Es gibt auch die Begrifflichkeiten “Kinder mit Pflegeverantwortung” oder “pflegende Kinder und Jugendliche”, die das gleiche meinen. 

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Z

Zeitkontingente

Zeitkontingente heißt die Berechnung der Zeit, die der Pflegedienst für die jeweilige Pflegeleistung aufwendet.

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_

24-Stunden-Betreuung

Die 24-Stunden-Betreuung wird auch “Intensivpflege” genannt. Hier braucht die*der Pflegebedürftige 24 Stunden lang Betreuung und Unterstützung bei vitalen Funktionen. Die Intensivpflege kann in einem Heim oder mit Unterstützung von einem qualifizierten Pflegedienst zu Hause stattfinden.

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