Informieren und Antragstellung
Der erste offizielle Schritt, um Ihre Pflegebedürftigkeit zum Erhalt von Pflegeleistungen anerkennen zu lassen, ist die Antragstellung. Wenn Sie eine Bevollmächtigung erteilen, können auch Ihre Angehörigen den Antrag stellen. Schon bei diesen ersten Schritten kann Sie Ihr*e Pflegeberater*in unterstützen und Ihnen Hinweise geben sowie einzelne Punkte der Antragstellung detaillierter erläutern.
Die Begutachtung
Nach der Antragstellung besucht Sie in der Regel ein*e Gutachter*in vom Medizinischen Dienst oder von Medicproof zu Hause, um sich ein realistisches Gesamtbild Ihrer Lebenswelt zu verschaffen. In einem Gespräch mit Ihnen ergründet die*der Gutachter*in Ihre pflegerelevanten und gesundheitlichen Aspekte, damit er oder sie Ihren Bedarf an Unterstützung einschätzen kann. „Idealerweise sind bei diesem Termin auch Angehörige oder Betreuer anwesend, denn im Gutachten wird auch ihre Einschätzung berücksichtigt und den Begutachteten ist die Unterstützung in der Begutachtungssituation meist willkommen,“ empfiehlt Pflegeberater Carsten Ugowski. Zur Ermittlung des Pflegegrads werden sowohl körperliche als auch kognitive und psychische Faktoren berücksichtigt.
Einstufung und Bewilligung von Pflegeleistungen
Nachdem die*der Gutachter*in einen guten Überblick über Ihre Situation gewonnen hat, kann sie*er realistisch einschätzen, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht und Ihnen auch Empfehlungen zu Hilfsmitteln und weiteren pflegerischen Maßnahmen geben. Carsten Ugowski erklärt: „Wenn die*der Gutachter*in Ihnen mit dem Gutachten bestimmte Hilfsmittel oder Maßnahmen empfiehlt und Sie diesem zustimmen, gilt dies bereits als Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung. Es ist also nicht nötig einen neuen Antrag zu stellen.“ Pflegeberater*innen wie Herr Ugowski können Sie in der Vor- und Nachbereitung aller aufgeführten Schritte begleiten.
Ihr*e Pflegeberater*in steht Ihnen zur Seite
Bleiben Fragen offen, wird Ihr*e Pflegeberater*in Ihnen diese gerne beantworten. Ihr*e Berater*in erläutert Ihnen ausführlich Ihr Gutachten und kann Ihnen auch erklären, wie Sie Widerspruch einlegen können, falls Sie mit dem Gutachten nicht einverstanden sein sollten. Im Rahmen der Pflegeberatung können Sie außerdem weiterführende Informationen zu Pflegeleistungen erhalten, die Ihnen mit Ihrem Pflegegrad zur Verfügung stehen. Gemeinsam mit Ihrer*Ihrem Pflegeberater*in können Sie die für Sie persönlich am besten geeigneten Leistungen identifizieren, um Ihre Versorgung optimal zu gestalten. Wir empfehlen Ihnen eine unabhängige Pflegeberatung zu nutzen, damit Sie stets bestens vorbereitet durch das Begutachtungsverfahren gehen können.