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Arbeitslosigkeit und Pflegegeld für Pflegepersonen

Wenn Sie pflegen und von der pflegebedürftigen Person für Ihren Aufwand das Pflegegeld erhalten, ist das bei Bezug von Arbeitslosengeld zunächst kein Problem. Wir haben für Sie zusammengefasst, was Sie über Arbeitslosigkeit und Pflegegeld wissen sollten.

Ein Mann und eine Frau sitzen sich gegenüber. Sie spricht, er hat ein Klemmbrett mit einem Lebenslauf in der Hand.

Wird das Pflegegeld bei ALG I als Einkommen angerechnet?

Beziehen Sie Arbeitslosengeld I (ALG I) und pflegen eine*n An- oder Zugehörige*n, wird das Pflegegeld nicht als Einkommen angerechnet. Um den Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu erhalten, müssen Sie dem Arbeitsmarkt jedoch weiterhin zur Verfügung stehen und es gelten Pflichten wie eine aktive Arbeitssuche oder die Teilnahme an Schulungen. Sie riskieren andernfalls Sperrzeiten oder gar den Verlust des Anspruchs auf ALG I.

Wird das Pflegegeld als Einkommen gewertet, wenn ich Grundsicherungsgeld beziehe?

Ab dem 1. Juli 2026 ist das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende schrittweise in Kraft getreten. Das bisher bekannte Bürgergeld nach dem SGB II wird durch das neue Grundsicherungsgeld für Arbeitssuchende abgelöst. 

Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II bekommen und pflegende An- oder Zugehörige*r sind, wird das Pflegegeld ebenfalls nicht als Einkommen gewertet. Doch auch dann müssen Sie dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stehen, um den Leistungsanspruch aufrechtzuerhalten.

Wann kann es zu einer Anrechnung des Pflegegeldes als Einkommen kommen?

Wenn Sie als Pflegeperson Pflegegeld von einer pflegebedürftigen Person erhalten, jedoch nicht mit ihr verwandt sind bzw. eine sittliche Pflicht erfüllen, kann das weitergeleitete Pflegegeld als Einkommen der Pflegeperson eingestuft werden. Bestenfalls dokumentieren Sie wenn Sie als Pflegeperson Pflegegeld erhalten, wen Sie pflegen, in welchem Umfang und welche Pflegeleistungen durch das Geld ausgeglichen werden, damit alles nachvollziehbar bleibt. 

Was ist, wenn Pflege und Arbeit sich nicht vereinbaren lassen?

Ab wann eine Arbeitsaufnahme als zumutbar gilt, ist eine Frage des Einzelfalles. Es wird insbesondere auf den Umfang der Pflegetätigkeit, den Pflegegrad sowie die Frage, ob die Pflege nicht anders sichergestellt werden kann, ankommen. Daher sollten Sie am besten mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter (Grundsicherungsgeld) oder bei der Bundesagentur für Arbeit (ALG I) klären, in welchem Umfang Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen.

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