
Verjährung ganz allgemein bedeutet, dass eine Frist abläuft und nachfolgend keine Möglichkeit mehr besteht, einen Anspruch gegen den betreffenden Kostenträger durchsetzen zu können. Aufgrund der jeweiligen Verjährungsfristen sollte man die guten Vorsätze gleich in die Tat umsetzen und offene Rechnungen bei den Kostenträgern einreichen, ehe sie vergessen werden und schließlich nicht mehr erstattet werden können.
Ansprüche aus der sozialen Pflegepflichtversicherung
Für Ansprüche aus der sozialen Pflegepflichtversicherung beträgt diese Frist vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs (§ 25 SGB IV).
Verjährungsfrist in der privaten Pflegeversicherung
Die Verjährungsfrist in der privaten Pflegeversicherung beträgt drei Jahre (§ 194 BGB ff). Macht der Versicherungsnehmer Kostenerstattung geltend, beginnt die Verjährung erst dann, wenn der*die Anspruchsteller*in die betreffende Rechnung beim Versicherungsunternehmen eingereicht hat. Dennoch sollte man die Rechnung so zeitnah wie möglich einreichen, denn ein früherer Verjährungsbeginn kann trotzdem in Betracht kommen, wenn man als Versicherungsnehmer*in durch das Unterlassen der Mitwirkung gegen die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben verstößt.
Verjährungsfristen bei der Beihilfe
Die Verjährungsfristen bei der Beihilfe gegenüber den Dienstherren belaufen sich auf ein bzw. zwei Jahre, ab dem Monat der Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung. Den ggf. für Sie zutreffenden Fristzeitraum erfragen Sie – aufgrund der kurzen Dauer – direkt bei der zuständigen Beihilfestelle, oder Sie lesen dies in der Sie betreffenden Beihilfeverordnung nach.
Ein Beispiel: Beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre, können Sie eine Rechnung, die Ihnen am 23. Januar 2025 zugegangen ist, nur bis zum 22. Januar 2027 einreichen.
Gerade im Falle einer Beihilfeberechtigung ist eine schnelle Weitergabe der Rechnungen aufgrund der kurzen Fristen deshalb sehr ratsam. Aber auch allgemein bewirkt eine schnelle Einreichung eine frühzeitige Erstattung, und reduziert hierdurch den Zeitraum der Vorfinanzierung gegenüber dem Leistungserbringer – also zum Beispiel dem ambulanten Pflegedienst.
Frist für die Kostenerstattung der Verhinderungspflege
Seit Januar 2026 ist Voraussetzung für die Erstattung der Kosten, die durch eine Verhinderungspflege entstehen, dass ein Antrag auf Kostenerstattung inklusive Kostennachweis bis zum Ablauf des Kalenderjahres gestellt wird, das auf die Durchführung der Verhinderungspflege folgt. Diese Regelung zur Antragsfrist gilt für jede Verhinderungspflege, die ab dem 1. Januar 2026 durchgeführt wird.
Ein Beispiel: Die Verhinderungspflege wird im Mai 2026 durchgeführt. Der Antrag auf Erstattung der Kosten muss inklusive Kostennachweis bis spätestens zum 31. Dezember 2027 beim Versicherungsunternehmen bzw. bei der Pflegekasse eingegangen sein.
Wird der Antrag nach Ablauf der Frist gestellt, entfällt der Anspruch auf Kostenerstattung.
Wie hilft Pflegeberatung?
In einer Pflegesituation stehen Sie oft vor einem großen Berg an Aufgaben, die zu erledigen sind. Eine Pflegeberatung kann Sie bei der Organisation der Pflege und aller damit einhergehenden Aufgaben unterstützen. So lässt sich beispielsweise durch Leistungen der Pflegeversicherung wie einer Verhinderungspflege Zeit für die Erledigung von Papierkram schaffen. Die Pflegeberatung informiert über diese und weitere Leistungen der Pflegeversicherung und hilft, sie zu beantragen.

