Direkt zur Navigation » Direkt zum Inhalt »
Suche Menü

Hilfe zur Selbsthilfe

Wenn man in der Pflegesituation nach Wegen zur Entlastung sucht, gibt es für Pflegende diverse Möglichkeiten. Die bekannteste Lösung lautet wahrscheinlich, sich beispielsweise über einen ambulanten Pflegedienst oder eine stationäre Einrichtung in der Nähe Unterstützung durch professionelle Pflegefachkräfte zu suchen und Entlastungsangebote für sich und den zu Pflegenden in Anspruch zu nehmen. Das können Maßnahmen im Bereich der Pflege und Hygiene sein, therapeutische oder medizinische Hilfsangebote oder allgemein Angebote im Bereich der teilstationären Pflege.

Hilfe zur Selbsthilfe - Entlastung in der Pflege durch Ehrenamtliche und Nachbarschaftshelfer.

Entlastung durch Ehrenamtliche und Nachbarschaftshelfer*innen

Allerdings können die Angebotsmöglichkeiten regional variieren und möglicherweise kann das gewünschte Entlastungsangebot aus verschiedensten anderen Gründen vom Pflegenden vor Ort nicht in Anspruch genommen werden. In diesem Fall empfiehlt es sich, Alternativen, zum Beispiel Freund*innen, Nachbar*innen oder Ehrenamtliche in die Pflege mit einzubinden und diese für die geleistete Unterstützung auch zu vergüten. Das ist möglich durch die sogenannten „Angebote zur Unterstützung im Alltag“, die durch die Pflegeversicherung bezuschusst werden können. Hierbei muss es sich um nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag handeln. Dies sind auch die durch private Versicherungsunternhemen anerkannte Nachbarschaftshelfer*innen.

Seit 2017 haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 bei ambulanter Pflege einen Anspruch auf Entlastungsleistungen. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung. Geschulte ehrenamtliche oder professionelle Betreuungskräfte übernehmen für einige Stunden im Monat z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen. Für gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele, Spaziergänge, und stehen als Alltags- und Pflegebegleiter für die Betreuung Pflegebedürftiger zur Verfügung.

Pflegekurse können absolviert werden

Hierdurch ist die Versorgung der Pflegebedürftigen gewährleistet und die Angehörigen können durch die Entlastung neue Kraft schöpfen. Für ehrenamtliche und professionelle Kräfte gilt, dass die Kosten durch die Pflegeversicherung übernommen werden, wenn ihre Angebote zur Unterstützung im Alltag von der Versicherung anerkannt sind. Für privat Pflegepflichtversicherte besteht zudem die Möglichkeit, dass bei Personen, die an der Betreuung interessiert sind, nach dem Absolvieren eines Pflegekurses Kosten aus der privaten Pflegepflichtversicherung erstattet werden können. Hierbei dürfen jedoch nicht mehr als zwei Pflegebedürftige durch die Pflegekursabsolventen betreut werden.

Im Bereich der privaten Pflegeversicherung dürfen diese sogenannten Nachbarschaftshelfer nicht mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein, und nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Verfügt die Person über eine anerkannte pflegefachliche Ausbildung, kann in der Regel auf den Pflegekurs verzichtet werden. Seit 2019 können Betreuungsdienste Hilfen bei der Haushaltsführung und Betreuungsleistungen erbringen, deren Kosten auch über den Entlastungsbetrag erstattet werden. Nach Landesrecht können andere Regelungen gelten. Betreuungsdienste die einen Versorgungsvertrag haben, können auch Sachleistungen abrechen. Auch Betreuungsdienste können den Entlastungsbetrag nur abrechnen, wenn sie eine landesrechtliche Anerkennung haben.

Entlastungsbetrag nutzen

Außerdem können die Entlastungsleistungen auch für die Kosten der Unterkunft, der Mahlzeiten und die Investitionskosten in teilstationären Pflegeeinrichtungen und Kurzzeitpflegeheimen genutzt werden. Bei Pflegegrad 1 und vollstationärer Pflege kann der Entlastungsbetrag zur Reduzierung des Eigenanteils genutzt werden.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Die compass-Pflegeberater*innen helfen Ihnen gerne kostenfrei und unabhängig weiter.

Mehr zum Thema

Arbeitslosigkeit und Pflegegeld für Angehörige

Pflegeanspruch

Arbeitslosigkeit und Pflegegeld für Angehörige

Arbeitslosigkeit und Pflegegeld für Angehörige

Wenn Sie als Pflegeperson das Pflegegeld für Ihren Aufwand von einem*einer Pflegebedürftigen erhalten und Arbeitslosengeld beziehen, ist das zunächst kein Problem. Mehr

Entlastung

Pflegeanspruch

Entlastung

Entlastung

Pflegende Angehörige stehen häufig unter einer hohen Arbeitsbelastung. Entlastungsangebote und Verhinderungspflege schützen ihre Gesundheit. Mehr

Pflegeunterstützungsgeld

Pflegeanspruch

Pflegeunterstützungsgeld

Pflegeunterstützungsgeld

Bei einem plötzlichen Pflegefall in der Familie brauchen Sie etwas Zeit, um die Versorgung zu organisieren. Darum können Sie eine Auszeit nehmen und erhalten Pflegeunterstützungsgeld. Mehr