Pflegebedürftige haben gegenüber Pflegekassen oder -versicherungen einen Leistungsanspruch, wenn sie mindestens sechs Monate pflegerische Unterstützung benötigen. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt über eine Begutachtung.
Ein pflegebedürftiger Mensch ist in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt, sodass er*sie Hilfe von anderen benötigt. Wann in welchem Ausmaß das der Fall ist, entscheidet ein*e Gutachter*in anhand vom Gesetz... Mehr
Die Begutachtung geht der Einstufung in einen Pflegegrad voraus. Hier erfahren Sie, was bei bei der Begutachtung geschieht. Mehr
Es gibt fünf Pflegegrade in die Pflegebedürftige je nach Umfang ihrer Selbstständigkeit eingestuft werden. Die Einstufung erfolgt anhand von vorgegebenen Modulen, die ein*e Gutachter*in mit den Pflegebedürftigen durchgeht. Mehr
Pflegegeld ermöglicht eine selbstorganisierte Pflege. Die ausgezahlten Summen hängen vom Pflegegrad ab. Mehr
Um die Pflege zu finanzieren, können Pflegebedürftige verschiedene Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Mehr
Pflegepersonen finden hier Tipps rund um die Pflege und zum Erhalt der eigenen Gesundheit. Mehr
Pflegekurse vermitteln nicht-professionellen Pflegepersonen theoretische Grundlagen und konkrete Vorgehensweisen für die häusliche Pflege. Mehr