So beauftragen Sie einen Pflegedienst
Wenn Sie Pflegebedarf haben und zu Hause versorgt werden möchten, können Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Zuvor sollten Sie aber prüfen, ob der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen hat. Denn nur dann übernehmen die Pflegekassen die Kosten bis zum maximalen Leistungsbetrag in Ihrem Pflegegrad. Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben, können Sie diesen bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen.
Welche Leistungen der Pflegedienst für Sie erbringt, vereinbaren Sie vertraglich. Zur Finanzierung stellt die Pflegeversicherung die sogenannte Sachleistung zur Verfügung.
Leistungen oder Zeit beim Pflegedienst abrufen
Sie können in Ihrem Vertrag mit dem Pflegedienst festlegen, ob die Fachkräfte bestimmte Leistungen erbringen oder ob sie Ihnen mit einem bestimmten Zeitkontingent, in dem sie Sie versorgen, zur Verfügung stehen.
Damit Sie das Zeitkontingent und die passenden Leistungskomplexe festlegen können, sollten Sie sich zunächst einen Kostenvoranschlag vom ambulanten Pflegedienst unterbreiten lassen. Dieser Kostenvoranschlag sollte die für Sie in Frage kommenden Leistungsbereiche und die jeweiligen Zeitkontingente vergleichend gegenüberstellen.
Auf dieser Basis können Sie anschließend zusammen mit dem Pflegedienst überlegen, welche Leistungen Sie im Rahmen der Leistungskomplexe und welche Sie im Rahmen der Zeitkontingente abrufen möchten. Natürlich können Sie jederzeit die getroffenen Vereinbarungen neu festlegen und entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse gemeinsam anpassen.
Unterstützung bei der Planung und der Zusammenstellung von Leistungskomplexen und Zeitkontingenten finden Sie bei einer unabhängigen Pflegeberatung.