Direkt zur Navigation » Direkt zum Inhalt »
Suche Menü

Pflegehotels, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Sowohl pflegende Angehörige wie auch Pflegebedürftige haben ab und an das Bedürfnis, eine Auszeit vom Alltag zu nehmen. Ein Urlaub ist zum Beispiel in einem Pflegehotel möglich.

Viele Pflegehotels bieten ein Fitness- und Wellnessprogramm für die Pflegenden an.

Erholungspausen sind in der Pflege besonders wichtig, denn regelmäßige Auszeiten vom Pflegealltag erhalten die Gesundheit. Um diese möglich zu machen, gibt es verschiedene Wege. Für Abwechslung im Alltag kann beispielsweise die Tagespflege sorgen.  Erholungspausen über einen längeren Zeitraum können die folgenden Angebote ermöglichen:

Pflegehotels

Pflegehotels sind in der Regel eine Kombination aus einem Hotel und einer Pflegeeinrichtung. So ermöglichen sie einen Urlaub, den Pflegende und Pflegebedürftige am gleichen Ort verbringen können.

Die Angebote in Pflegehotels sind meist darauf ausgelegt, dass sich sowohl die Pflegebedürftigen wie auch die Pflegenden entspannen können. Wellness- und Spa-Bereiche gehören oft ebenso zum Angebot wie angebotene Fitnessprogramme. Die Hotelgastronomie ist auf besondere Ernährungspläne und Diäten eingerichtet und viele Hotels bieten auch besondere Unterhaltungsprogramme für ihre zum Teil pflegebedürftigen Gäste an.

Die Versorgung der Pflegebedürftigen wird im Pflegehotel je nach persönlicher Präferenz ganz oder nur teilweise durch Fachpersonal übernommen. Als Gäste entscheiden Sie in der Regel selbst, ob Sie die Zeit vor Ort bei gemeinsamen oder getrennten Aktivitäten verbringen möchten.

Je nach Pflegehotel können Sie ab Pflegegrad 2 die Leistungen für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für die Finanzierung Ihres Aufenthalts einsetzen. Da die Hotels sich stark unterscheiden und für eine Erstattungsfähigkeit der Kosten auch rechtliche Vorgaben einzuhalten sind, empfiehlt sich vor der Buchung das Gespräch mit Ihrer Pflegeversicherung.

In unserer Pflegesuche finden Sie die Kontaktdaten von Pflegehotels und Reiseanbietern.

Verhinderungspflege

Bei der Verhinderungspflege übernimmt jemand anderes, zum Beispiel aus Ihrem persönlichen Umfeld oder ein ambulanter Pflegedienst, die Versorgung, wenn Sie erkranken, Urlaub machen oder aus einem vergleichbar gewichtigen Grund für einige Zeit bei der Pflege ausfallen.

Zur Finanzierung stehen pro Jahr bis zu 1.612 Euro für maximal sechs Wochen zur Verfügung. Der Betrag kann um bis zu 806 Euro aus noch nicht genutzten Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2.418 Euro erhöht werden. Voraussetzung ist, dass mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt und Sie den*die Pflegebedürftige*n bereits seit mindestens sechs Monaten pflegen. Die Verhinderungspflege kann auch beispielsweise in einer Pflegeeinrichtung, einem Wohnheim oder einer Rehabilitationseinrichtung stattfinden.

Kurzzeitpflege

Ab dem Pflegegrad 2 steht Pflegebedürftigen die Kostenübernahme für die Pflege in einer stationären Einrichtung für bis zu acht Wochen im Jahr zu. Für pflegerische Aufwendungen, Betreuung und medizinische Behandlungspflege erstattet die Pflegeversicherung jährlich bis zu 1.774 Euro. Hier kann der Betrag sogar um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommener Kostenerstattung für die Verhinderungspflege erhöht, also auf bis zu 3.386 Euro erhöht werden.

Passende Hotels und Reiseanbieter finden

In unserer Pflegesuche finden Sie Hotels und Reiseanbieter, die auf pflegebedürftige Gäste spezialisiert sind. Für weitere Informationen und individuelle Tipps zum Thema Urlaub können sie sich außerdem mit einer Pflegeberatung in Verbindung setzen.

Zur Pflegesuche

Mehr zum Thema

Urlaub: Gute Planung ist entscheidend

Spezielle Pflegesituationen

Urlaub: Gute Planung ist entscheidend

Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern birgt die Planung von Entspannungsurlauben besondere Herausforderungen. Mit guter Vorbereitung kann der Urlaub trotzdem gelingen. Mehr

Kurzzeitpflege

Pflegeleistungen

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

Wenn Sie für eine kurze Zeit eine vollstationäre Pflege brauchen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn eine betreuende Person ausfällt, können Sie die Kurzzeitpflege beanspruchen. Mehr

Für pflegende Angehörige

Pflegeanspruch

Für pflegende Angehörige

Für pflegende Angehörige

Für viele Entlastungsangebote können Sie Zuschüsse von der Pflegeversicherung erhalten. Mehr