Teilstationäre- und Kurzzeitpflege können den Pflegenden eine Auszeit und den Pflegebedürftigen etwas Abwechslung im Pflegealltag ermöglichen.
Bis zu acht Wochen im Jahr kann ab Pflegegrad 2 vollstationäre Pflege in Anspruch genommen werden, wenn beispielsweise eine betreuende Person ausfällt. Mehr
Kann eine Pflegeperson die Pflege nicht vollständig sicherstellen, können Pflegebedürftige die Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen. Mehr
Wird ein Mensch zeitweise in einer Pflegeeinrichtung betreut, spricht man von einer teilstationären Versorgung. Mehr
Die Tagespflege ist eine spürbare Erleichterung für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Sie bringt Abwechslung und Planbarkeit in den Pflegealltag. Mehr