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Hilfsmittel für die häusliche Pflege

Für bestimmte Geräte, besondere Möbel und Hygieneartikel erhalten Pflegebedürftige ein Budget von der Pflegeversicherung. Das erleichtert die Pflege zu Hause.

Hilfsmittel oder richtiger Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die dazu beitragen, Ihnen die häusliche Pflege zu erleichtern und Ihre Selbstständigkeit zu verbessern. Die Versorgung soll zudem zur physischen und psychischen Entlastung von Angehörigen oder anderen Pflegepersonen beitragen und eine würdevolle Pflege ermöglichen.

Die Pflegekasse unterscheidet zwischen

  • technischen Pflegehilfsmitteln (z.B. Pflegebett, Lagerungshilfen, Notrufsystem) und
  • zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (z.B. Einmalhandschuhe oder Inkontinenzartikel).

Unabhängig von Ihrem Pflegegrad haben Sie nur bei häuslicher Pflege einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Ihr Bedarf wird bei einer Begutachtung geprüft. Da diese Hilfsmittel nur auf Antrag gewährt werden, empfiehlt es sich, vor dem Kauf die Bewilligung durch die Pflegeversicherung abzuwarten bzw. beim zuständigen Kostenträger nachzufragen. Wenn ein Hilfsmittel nach § 40 SGB XI von einer Pflegefachkraft im Rahmen der Leistungserbringung der häuslichen Pflegehilfe nach § 36 SGB XI oder der Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI  empfohlen wird, ist eine weitergehende fachliche Überprüfung durch das Versicherungsunternehmen bezüglich der Notwendigkeit nicht erforderlich – es sei denn, dass die Empfehlung offensichtlich nicht richtig ist. Ist das Pflegehilfsmittel nicht im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt, müssen die Pflegekassen bzw. die Versicherungsunternehmen die Kosten nicht übernehmen. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis wird regelmäßig aktualisiert.

Über einen Antrag auf Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen müssen Pflegekassen bzw. private Pflegeversicherungsunternehmen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine Pflegefachkraft oder der Medizinische Dienst beteiligt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang entscheiden. Kann die Frist nicht eingehalten werden, muss dies den Antagsteller*innen unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.

Budget für Pflegehilfsmittel

Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt der Kostenträger bis zu einem Betrag von maximal 40 Euro monatlich. Technische Pflegehilfsmittel werden vorrangig leihweise überlassen. Als Versicherungsnehmer müssen Sie sich in Höhe von 10 Prozent, höchstens jedoch mit 25 Euro je Pflegehilfsmittel, an den Aufwendungen beteiligen. In Härtefällen kann diese Zuzahlung entfallen.

Anspruch haben Sie auch auf die Erstattung von Kosten für die Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Pflegehilfsmitteln sowie für die Anleitung zu deren Gebrauch.

Wenn Sie die meiste Zeit des Tages allein leben und aufgrund Ihres Gesundheitszustands jederzeit in eine Notsituation geraten können, haben Sie Anspruch auf anteilige Kostenübernahme eines Hausnotrufs. Wichtig dabei: Sie müssen dazu in der Lage sein, diesen Notruf zu bedienen.

Besprechen Sie mit Ihre*r Pflegeberater*in, welche Hilfsmittel Ihre Pflegesituation erleichtern könnten.

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