Wenn Sie pflegebedürftig sind und zu Hause nicht optimal versorgt werden können, dann haben Sie die Möglichkeit, die Tages- oder Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) zu nutzen. Diese können sie beispielsweise in Anspruch nehmen, wenn Ihre Pflegeperson aufgrund einer Berufstätigkeit die Versorgung nicht vollständig sicherstellen kann oder wenn Sie mehr Abwechslung in Ihrem Alltag wünschen. Weil Sie teils zu Hause, teils in einer darauf spezialisierten Einrichtung versorgt werden, nennt man diese Form der Pflege auch teilstationäre Versorgung.
Tagespflege bringt Abwechslung und Kontakt
Bei einer Tagespflege verbringen Sie eine vereinbarte Anzahl an Stunden tagsüber in einer Pflegeeinrichtung. Dort werden Sie durch Fachpersonal betreut und meist gibt es auch ein Freizeitprogramm, an dem Sie teilnehmen können. In der Regel versorgt eine Tagespflegeeinrichtung mehrere Pflegebedürftige. Dies ermöglicht es Ihnen, neue Kontakte zu Menschen in ähnlichen Lebensumständen zu knüpfen.
Nachtpflege entlastet Angehörige
Wenn Sie besonders in der Nacht Unterstützung benötigen, können Sie die Nachtpflege in Anspruch nehmen. Hierbei verbringen Sie eine oder mehrere Nächte pro Woche in einer Pflegeeinrichtung und sind tagsüber zu Hause. Diese Art der Betreuung wählen meist Pflegebedürftige, deren Angehörige sie nachts nicht unterstützen können, weil sie beispielsweise berufstätig sind, oder um zusätzliche nächtliche Ruhephasen für die Pflegeperson zu ermöglichen.
Zuschüsse von der Pflegeversicherung
Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie von der Pflegeversicherung Zuschüsse für die Kosten einer zugelassenen Tagespflege- oder Nachtpflegeeinrichtung. Bevor Sie einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen, sollten Sie Kontakt zu Ihrer Versicherung aufnehmen.
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