Pflege verändert den Alltag – erfahren Sie mehr über soziale Absicherung und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Für viele Entlastungsangebote können Sie Zuschüsse von der Pflegeversicherung erhalten.
Die Pflegeversicherung zahlt für Pflegepersonen Beiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Darüber hinaus sind sie gesetzlich unfallversichert.
Allerdings müssen hierfür einige Kriterien erfüllt sein. Diese und ein Rechenbeispiel finden Sie hier.
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Um pflegende Angehörige zu unterstützen, wurden verschiedene Modelle eingeführt, um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu gewährleisten. Auch wer seine Arbeit komplett aufgibt, um zu pflegen, erhält Leistungen zur sozialen Sicherung. Mehr
Kaum ein*e Pflegende*r kann dauerhaft der hohen Arbeitsbelastung durch die Pflege standhalten. Nutzen Sie Entlastungsmöglichkeiten, um selbst fit zu bleiben. Mehr
Diese Leistungen ermöglichen eine Auszeit vom Beruf, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren oder sich für einen längeren Zeitraum um die Pflege zu kümmern. Mehr
Immer mehr Menschen stehen vor der Herausforderung, die Pflege der Eltern aus der Ferne zu organisieren. Tipps, wie das gelingen kann, erhalten Sie hier. Mehr
Tritt eine Pflegesituation auf, stellen sich den Beteiligten viele Fragen: Wer kümmert sich im Pflegefall? Bin ich gesetzlich dazu verpflichtet, meine Angehörigen zu pflegen? Und muss ich mich von meinen Angehörigen überhaupt pflegen lassen? Mehr
Der Gesetzgeber hat klar geregelt, wann Kinder für ihre Eltern zahlen müssen, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Mehr
Es gibt viele Möglichkeiten, die Pflege durch Angehörige zu ergänzen und die Pflegepersonen dadurch zu entlasten. Mehr
Eine private Pflegeperson kann stunden- oder tageweise eine Auszeit von der Pflege nehmen. Die Pflegeversicherung übernimmt dann die Kosten für die sogenannte Ersatz- oder Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI).
Der Anspruch besteht für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. In diesem Zeitraum anfallende Kosten werden auf Nachweis bis zu 1.612 Euro erstattet.
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Monatlich stehen Pflegebedürftigen 131 Euro für einfachste Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Verfügung. Welche Angebote damit finanziert werden können, variiert in den Bundesländern. Mehr
Urlaub dient der Erholung. Damit dies für Pflegepersonen ebenso wie für ihre pflegebedürftigen Angehörigen gelingt, stehen verschiedene Leistungen auch im Urlaub zur Verfügung. Mehr
Prävention ist für Pflegebedürftige wichtig, um ihren Gesundheitszustand stabil zu halten. Ebenso ist es aber auch für An- und Zugehörige wichtig, dass sie präventiv für sich sorgen. Mehr