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Die Schritte zur Familienpflegezeit

In nur 4 Schritten können Sie die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Sie als Angehörige*r eines Pflegebedürftigen die Möglichkeit, eine Familienpflegezeit zu nehmen. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Schritte dahin:

  1. Klären Sie zunächst, ob Sie Anspruch auf Familienpflegezeit haben. Die Auszeit können Sie nur nehmen, wenn Sie angestellt sind und nahen Angehörige (Eltern, Schwiegereltern, Partner*in, Kinder, Großeltern, siehe auch § 7 Abs. 2 PflegeZG) zu Hause unter Mitwirkung der Familie versorgen.
     
  2. Kündigen Sie die Familienpflegezeit rechtzeitig an. Wenn Sie Familienpflegezeit beanspruchen möchten, müssen Sie dies spätestens acht Wochen vor dem gewünschten Beginn Ihrem Arbeitgeber gegenüber schriftlich ankündigen. Dabei sollten Sie schildern, wen Sie pflegen, wann die Familienpflegezeit beginnen und enden soll sowie auf wie viele Stunden pro Woche Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten. Zudem sollten Sie die Pflegebedürftigkeit nachweisen, indem Sie eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung bzw. von Medicproof vorlegen.
    In Betrieben mit 15 oder weniger Beschäftigten müssen Sie einen Antrag stellen, den Ihr Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen beantworten muss. Eine etwaige Ablehnung Ihres Antrags muss begründet werden.
     
  3. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber jede Änderung der Pflegesituation mit. Wenn Ihr Familienmitglied wieder allein zurechtkommt oder auch während der Familienpflegezeit verstirbt, müssen Sie das Ihrem Arbeitgeber mitteilen. In diesen Fällen endet Ihre Familienpflegezeit vier Wochen nach Eintritt der veränderten Umstände.
    Sind Sie in einem Betrieb mit 15 oder weniger Mitarbeitenden beschäftigt, können Sie Ihre Familienpflegezeit vorzeitig beenden, wenn die Pflegesituation nicht mehr besteht oder Ihr*e Angehörige*r nicht mehr im häuslichen Umfeld versorgt wird.
     
  4. Start in die Familienpflegezeit. Sind alle Vorbereitungen abgeschlossen, können Sie die Familienpflegezeit beruhigt antreten und sich voll und ganz auf Ihre*n Angehörige*n konzentrieren. In der Pflegezeit sollten Sie darauf achten, dass Sie sich nicht selbst überfordern, und Ihre sozialen Kontakte weiter pflegen.

Das Bundesfamilienministerium hat häufig gestellte Fragen zur Familienpflegezeit zusammengestellt und hier beantwortet. 

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