
Wenn Sie im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt oder eine Rehabilitationsbehandlung eine ambulante oder stationäre Pflege in Anspruch nehmen, kann der Pflegegrad noch vor der Entlassung nach Aktenlage eingeschätzt werden. Dazu stellt die Klinik Unterlagen zur Verfügung, die neben der pflegebegründenden Diagnose auch den Hilfebedarf der pflegebedürftigen Person ersichtlich machen. Diese Unterlagen werden an den Medizinischen Dienst bzw. an Medicproof übermittelt und dort innerhalb von 24 Stunden bearbeitet.
Bei der Vorab-Einstufung setzen die Gutachter*innen den Pflegegrad sehr zurückhaltend fest, damit die Höhe der zugesagten Leistungen nicht zu einem späteren Zeitpunkt revidiert werden muss. Die verbindliche Begutachtung mit Hausbesuch findet etwa vier bis sechs Wochen nach der Entlassung aus der Klinik oder Reha-Einrichtung statt.
Sollte bei dem Termin ein niedrigerer Pflegegrad festgestellt werden, als bei der Vorab-Einstufung vergeben wurde, werden die Leistungen ab der verbindlichen Begutachtung bis zum folgenden Monat angepasst. Eine Rückforderung der bis dahin aufgrund des höheren Pflegegrades empfangenen Leistungen erfolgt nicht. Das Risiko einer eventuellen Rückstufung bei der Begutachtung zuhause trägt nicht die pflegebedürftige Person.
Über eine vorläufige Pflegegradzuordnung können Sie auch frühzeitig für die häusliche Versorgung notwendige Hilfsmittel erhalten, z. B. direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Wenn die Hilfsmittel im Rahmen der Vorabbegutachtung im Krankenhaus vorzeitig bewilligt werden, findet eine endgültige Begutachtung ebenfalls kurze Zeit später bei Ihnen zuhause statt – dort, wo Sie die Hilfsmittel benötigen.
Es empfiehlt sich, bereits bei der Planung der Versorgung die Unterstützung einer Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.


