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Vorabbegutachtung

Für den Übergang vom Krankenhaus in die Pflege kann eine Vorab-Einstufung erfolgen. So können Sie frühzeitig die Versorgung sicherstellen.

Wenn Sie im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt oder eine Rehabilitationsbehandlung eine ambulante oder stationäre Pflege in Anspruch nehmen, kann der Pflegegrad noch vor Ihrer Entlassung nach Aktenlage eingeschätzt werden. Dazu stellt die Klinik Unterlagen zur Verfügung, die neben der pflegebegründenden Diagnose auch Ihren Hilfebedarf ersichtlich machen. Diese Unterlagen werden an den Medizinischen Dienst bzw. an Medicproof übermittelt und dort innerhalb von 24 Stunden bearbeitet. Bei der Vorab-Einstufung setzen die Gutachter*innen den Pflegegrad sehr zurückhaltend fest, damit die Höhe der zugesagten Leistungen nicht zu einem späteren Zeitpunkt revidiert werden muss. Die verbindliche Begutachtung mit Hausbesuch findet etwa vier bis sechs Wochen nach der Entlassung aus der Klinik oder Reha-Einrichtung statt.

Über eine vorläufige Pflegegradzuordnung können Sie auch frühzeitig für die häusliche Versorgung notwendige Hilfsmittel erhalten, z. B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Die endgültige Begutachtung der Hilfsmittel findet dann ebenfalls kurze Zeit später bei Ihnen vor Ort statt. Wenn die Hilfsmittel also im Rahmen der Vorabbegutachtung vorzeitig bewilligt werden, muss das auch endgültig entschieden werden. Das geht am besten dort, wo Sie die Hilfsmittel benötigen.

Es empfiehlt sich, bereits bei der Planung der Versorgung die Unterstützung einer Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.

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