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Höherstufung

Wenn Ihr Pflegebedarf sich erhöht hat, sollten Sie einen Antrag auf eine Wiederholungsbegutachtung bei Ihrer Versicherung stellen. Auf eine erneute Begutachtung kann dann ein höherer Pflegegrad folgen.

Ihre Pflegebedürftigkeit kann sich im Lauf der Zeit verändern. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie mehr Unterstützung brauchen und die Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht mehr Ihrem Bedarf entsprechen, kann unter Umständen ein höherer Pflegegrad vorliegen.

Den Antrag auf Höherstufung Ihres Pflegegrads stellen Sie unmittelbar und zeitnah bei Ihrer Pflegeversicherung. Dazu genügt zunächst ein formloses Schreiben. Sofern Ihre Pflegeversicherung bzw. -kasse eine neue Schweigepflichtentbindungserklärung benötigt, um Ihren Antrag bearbeiten zu können, erhalten Sie als nächstes entsprechende Dokumente zur Unterschrift. 

Anschließend wird sich ein*e Gutachter*in des Medizinischen Dienstes, oder der Firma Medicproof bei Privatversicherten, bei Ihnen wegen eines Besuchstermins melden. Auf der Grundlage eines neuen Gutachtens wird bei dem Termin festgestellt, ob Sie einen anderen Pflegegrad erhalten werden. Der Zeitpunkt der neuen Leistungsansprüche gilt entweder ab dem ersten des Antragsmonats oder ab dem im Gutachten genannten Datum. 

Wartefrist 6 Monate im Normalfall

Im Normalfall gilt ab dem Zeitpunkt der letzten Begutachtung eine 6-Monats-Frist für die Beantragung einer erneuten Begutachtung. Bei einer akuten Verschlechterung Ihrer Situation kann ein Antrag selbstverständlich vor Ablauf der Frist gestellt werden. Beachten Sie jedoch, dass Sie die Kosten unter Umständen selbst tragen, wenn das Versicherungsunternehmen in Folge der Wiederholungsbegutachtung keine Leistungspflicht anerkennt. Halten Sie am besten mit Ihrer Pflegeversicherung vor der Antragstellung Rücksprache.

Nutzen Sie zur Vorbereitung und Selbsteinschätzung gerne das Pflegeprotokoll von Medicproof, um den Grad der Selbstständigkeit und den Unterstützungsbedarf systematisch zu erfassen und zu dokumentieren. Dabei kann Ihnen auch ein*e Angehörige*r oder eine Pflegeberatung behilflich sein.

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