Um Pflegepersonen in einer Pflegesituation zu ermöglichen für die pflegebedürftige Person zu handeln, gibt es eine Reihe von Vollmachten und Verfügungen.
In manchen Fällen ist es notwendig, dass ein*e Betreuer*in Aufgaben und Entscheidungen für eine pflegebedürftige Person übernehmen darf. Eine Betreuung muss durch ein Gericht veranlasst werden. Mehr
Das Betreuungsgericht muss bei der Auswahl eines*einer Betreuer*in die Vorschläge berücksichtigen, die Sie in Ihrer Betreuungsverfügung gemacht haben. Mehr
Da Pflegebedürftigkeit jeden treffen kann, ist es ratsam einer Person des Vertrauens in gesunden Tagen eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Die vorsorgebevollmächtigte Person kann dann Angelegenheiten für die pflegebedürftige Person. Mehr
Um sicherzustellen, dass in einer Not- und Pflegefallsituation der Wille einer Person berücksichtigt wird, ist es sinnvoll eine schriftliche Patientenverfügung zu formulieren. Mehr
Wenn Sie sich selbst nicht mehr vertreten können, übernehmen andere diese Aufgabe. Liegen keine Vollmachten vor, bestimmt ein Gericht eine*n Betreuer*in. Mehr