Stellen Sie fest, dass Sie oder ein Familienmitglied, eine Freundin oder ein Nachbar ohne Unterstützung nicht mehr zurechtkommen, können Sie bei der Pflegeversicherung einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Auf den Antrag folgt eine Begutachtung zur Einstufung in einen Pflegegrad. Pflegegrad 3 ist nach Pflegegrad 2 der am zweithäufigsten vergebene Pflegegrad.

Die Leistungen bei Pflegegrad 3
Mit den Leistungen aus der Pflegeversicherung sollen die Versorgung der pflegebedürftigen Person sowie der Erhalt der Gesundheit der Pflegenden sichergestellt werden.
Heimkostenzuschuss
Wer in Pflegegrad 3 eingestuft wurde und nicht zuhause bleiben kann oder möchte, sondern in ein Pflegeheim zieht, den unterstützt die Pflegeversicherung mit bis zu 1.319 Euro monatlich. Darüber hinaus sinkt der Eigenanteil, je länger man in der vollstationären Pflegeeinrichtung lebt.
Unterstützung für die ambulante Pflege
Die meisten Menschen möchten aber auch mit Pflegebedarf weiter in ihrem gewohnten Umfeld leben und ambulant versorgt werden. Um das zu ermöglichen, stehen unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Pflegegeld
Für die selbstorganisierte Pflege zuhause sind im Pflegegrad 3 bis zu 599 Euro Pflegegeld pro Monat vorgesehen. Wie Pflegebedürftige diesen Betrag verwenden, können sie selbst entscheiden und damit beispielsweise den Aufwand ihrer pflegenden Angehörigen entlohnen, eine Haushaltshilfe oder eine professionelle Pflegekraft bezahlen. Entscheidend ist, dass sie damit die Pflege in geeigneter Weise selbst sicherstellen. Damit Pflegebedürftige hierin alle nötige Unterstützung erhalten, sind sie verpflichtet, halbjährlich eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Geschieht dies nicht, wird das Pflegegeld von der Pflegeversicherung gekürzt.
Pflegesachleistung und weitere zweckgebundene Hilfen
Möchten Pflegebedürftige ihre Versorgung mithilfe eines Pflegedienstes sicherstellen, stellt die Pflegeversicherung die sogenannte Pflegesachleistung zur Verfügung. Im Pflegegrad 3 sind das bis zu 1.497 Euro pro Monat. Welche Leistungen der Pflegedienst konkret erbringt, wird individuell vertraglich geregelt.
Darüber hinaus gibt es technische und zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, für die die Pflegeversicherung bei Bedarf die Kosten größtenteils übernimmt.
Auch Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen wie beispielsweise einem Badezimmerumbau sind möglich, wenn diese die selbstständige Lebensführung ermöglichen beziehungsweise die Pflege erleichtert. Eine Empfehlung dieser Umbauten im Rahmen der Begutachtung ist notwendig, damit die Pflegeversicherung sich beteiligt.
Leistungen insbesondere für pflegende Angehörige
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat steht jeder pflegebedürftigen Person – unabhängig vom Pflegegrad – zu. Mit ihm soll die Finanzierung bestimmter Leistungen zur Entlastung der Pflegeperson unterstützt werden. Das können zum Beispiel Tages- und Nachtpflege oder Betreuungsangebote wie zum Beispiel Demenzgruppen sein.
Die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege sind weitere Leistungen, die Pflegepersonen eine Auszeit und Entlastung bringen können. Von der stundenweisen Übernahme der Betreuung bis hin zu einem begrenzten Aufenthalt der pflegebedürftigen Person in einer stationären Pflegeeinrichtung sind viele Modelle möglich und werden von der Pflegeversicherung bezuschusst.
Hilfe erhalten
Wie die Leistungen in Anspruch genommen werden können und welche Leistungen für die eigene Situation wirklich sinnvoll sind, klärt man am besten im Rahmen einer kostenfreien Pflegeberatung. Darauf haben alle Versicherten einen gesetzlichen Anspruch.