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Pflegegrad 2: Übersicht und Leistungen

Die unterschiedlichen Pflegegrade zeigen an, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bestreiten kann und wie viel Unterstützungsbedarf daraus resultiert. Der erste Pflegegrad wird vergeben, wenn dauerhaft eine geringe Beeinträchtigung vorliegt. Er umfasst verschiedenste Leistungen, die die pflegebedürftige Person in Anspruch nehmen kann.

Wenn es alleine nicht mehr geht, stellen die meisten Menschen einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Diese Leistungen können dabei helfen, die Pflege zu organisieren. Auf den Antrag folgen eine Begutachtung und die sogenannte Einstufung.

Je nach Unterstützungsbedarf und gleichzeitig auch nach dem Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person erfolgt nach einer Begutachtung die Einteilung in einen der fünf Pflegegrade.

Die Leistungen bei Pflegegrad 2

Mit den Leistungen aus der Pflegeversicherung sollen die Versorgung der pflegebedürftigen Person sowie der Erhalt der Gesundheit der Pflegenden sichergestellt werden. 

Heimkostenzuschuss

Wer in Pflegegrad 2 eingestuft wurde und nicht zuhause bleiben kann oder möchte, sondern in ein Pflegeheim zieht, den unterstützt die Pflegeversicherung mit bis zu 770 Euro monatlich. Darüber hinaus sinkt der Eigenanteil, je länger man in der vollstationären Pflegeeinrichtung lebt. 

Unterstützung für die ambulante Pflege

Die meisten Menschen möchten auch mit Pflegebedarf weiter in ihrem gewohnten Umfeld leben und ambulant versorgt werden.

Pflegegeld

Für die selbstorganisierte Pflege zuhause sind im Pflegegrad 2 bis zu 332 Euro Pflegegeld pro Monat vorgesehen. Diesen Betrag können Pflegebedürftige frei verwenden und beispielsweise als Aufwandsentschädigung an pflegende Angehörige weitergeben, eine Haushaltshilfe oder eine professionelle Pflegekraft bezahlen. Entscheidend ist, dass sie damit die Pflege in geeigneter Weise selbst sicherstellen. Um Pflegebedürftige hierin zu unterstützen, sind sie verpflichtet, halbjährlich eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.

Pflegesachleistung und weitere zweckgebundene Hilfen

Für Pflegebedürftige, die ihre Versorgung mithilfe eines Pflegedienstes sicherstellen möchten, stellt die Pflegeversicherung die sogenannte Pflegesachleistung zur Verfügung. Im Pflegegrad 2 sind das bis zu 761 Euro pro Monat. Welche Leistungen der Pflegedienst konkret erbringt, wird individuell vertraglich geregelt. 

Darüber hinaus gibt es technische und zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, für die die Pflegeversicherung je nach Bedarf die Kosten größtenteils übernimmt. Auch Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen wie beispielsweise einem Badezimmerumbau sind möglich.

Leistungen insbesondere für pflegende Angehörige

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat steht jeder pflegebedürftigen Person zu. Mit ihm soll die Finanzierung bestimmter Leistungen zur Entlastung der Pflegeperson unterstützt werden. Das können zum Beispiel Tages- und Nachtpflege oder Betreuungsangebote sein.

Die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege sind weitere Leistungen, die Pflegepersonen eine Auszeit und Entlastung bringen können. Von der stundenweisen Übernahme der Betreuung bis hin zu einem begrenzten Aufenthalt der pflegebedürftigen Person in einer stationären Pflegeeinrichtung sind viele Modelle möglich und werden bezuschusst.

Hilfe erhalten

Wie die Leistungen in Anspruch genommen werden können und welche Leistungen für die eigene Situation wirklich sinnvoll sind, klärt man am besten im Rahmen einer kostenfreien Pflegeberatung. Darauf haben alle Versicherten einen gesetzlichen Anspruch. 

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