
Erholungspausen sind in der Pflege besonders wichtig, denn regelmäßige Auszeiten vom Pflegealltag erhalten die Gesundheit. Um diese möglich zu machen, gibt es verschiedene Wege. Für Abwechslung im Alltag kann beispielsweise die Tagespflege sorgen. Erholungspausen über einen längeren Zeitraum können die folgenden Angebote ermöglichen:
Pflegehotels
Pflegehotels sind in der Regel eine Kombination aus einem Hotel und einer Pflegeeinrichtung. So ermöglichen sie einen Urlaub, den Pflegende und Pflegebedürftige am gleichen Ort verbringen können.
Die Angebote in Pflegehotels sind meist darauf ausgelegt, dass sich sowohl die Pflegebedürftigen wie auch die Pflegenden entspannen können. Wellness- und Spa-Bereiche gehören oft ebenso zum Angebot wie angebotene Fitnessprogramme. Die Hotelgastronomie ist auf besondere Ernährungspläne und Diäten eingerichtet und viele Hotels bieten auch besondere Unterhaltungsprogramme für ihre zum Teil pflegebedürftigen Gäste an.
Die Versorgung der Pflegebedürftigen wird im Pflegehotel je nach persönlicher Präferenz ganz oder nur teilweise durch Fachpersonal übernommen. Als Gäste entscheiden Sie in der Regel selbst, ob Sie die Zeit vor Ort bei gemeinsamen oder getrennten Aktivitäten verbringen möchten.
Je nach Pflegehotel können Sie ab Pflegegrad 2 die Leistungen für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für die Finanzierung Ihres Aufenthalts einsetzen. Da die Hotels sich stark unterscheiden und für eine Erstattungsfähigkeit der Kosten auch rechtliche Vorgaben einzuhalten sind, empfiehlt sich vor der Buchung das Gespräch mit Ihrer Pflegeversicherung.
In unserer Pflegesuche finden Sie die Kontaktdaten von Pflegehotels und Reiseanbietern.
Verhinderungspflege
Bei der Verhinderungspflege übernimmt jemand anderes, zum Beispiel aus Ihrem persönlichen Umfeld oder ein ambulanter Pflegedienst, die Versorgung, wenn Sie erkranken, Urlaub machen oder aus einem vergleichbar gewichtigen Grund für einige Zeit bei der Pflege ausfallen.
Zur Finanzierung stehen pro Jahr bis zu 3.539 Euro für maximal acht Wochen zur Verfügung. Dies ist der sogenannte Gemeinsame Jahresbetrag, der für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege je nach Bedarf genutzt werden kann. Voraussetzung ist, dass mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt. Die Verhinderungspflege kann auch beispielsweise in einer Pflegeeinrichtung, einem Wohnheim oder einer Rehabilitationseinrichtung stattfinden.
Kurzzeitpflege
Ab dem Pflegegrad 2 steht Pflegebedürftigen die Kostenübernahme in Höhe von bis zu 3.539 Euro für die Pflege in einer stationären Einrichtung für bis zu acht Wochen im Jahr zu. Dies ist der sogenannte Gemeinsame Jahresbetrag, der für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege je nach Bedarf für jeweils bis zu 8 Wochen genutzt werden kann.
Dasselbe gilt für pflegerische Aufwendungen, Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Pflegeberatung oder -versicherung.
Passende Hotels und Reiseanbieter finden
In unserer Pflegesuche finden Sie Hotels und Reiseanbieter, die auf pflegebedürftige Gäste spezialisiert sind. Für weitere Informationen und individuelle Tipps zum Thema Urlaub können sie sich außerdem mit einer Pflegeberatung in Verbindung setzen.
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