Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 stehen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Diese Leistungen sind besonders wichtig, um eine Vertretung für die häusliche Pflege zu organisieren oder um einen Pflegeheimaufenthalt während des Urlaubs der Pflegeperson zu finanzieren. Pro Kalenderjahr können bis zu 1.612 Euro für Verhinderungspflege und bis zu 1.774 Euro für Kurzzeitpflege im Heim in Anspruch genommen werden. Ab 01.01.2025 erhöht sich der Betrag für die Verhinderungspflege auf 1.685 Euro und der Betrag der Kurzzeitpflege auf 1.854 Euro.
Ein wichtiger Punkt: Die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verfallen am 31. Dezember eines jeden Jahres. Eine Übertragung der nicht genutzten Beträge ins Folgejahr ist nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bis zu 806 Euro des Kurzzeitpflegebudgets auf die Verhinderungspflege zu übertragen oder umgekehrt das gesamte Verhinderungspflegebudget für die Kurzzeitpflege zu verwenden, wenn diese Ansprüche bisher nicht zur Kostenerstattung genutzt worden sind.
Entlastungsleistungen
Für alle Pflegegrade stehen außerdem monatliche Entlastungsleistungen von 125 Euro zur Verfügung. Diese können für verschiedene Unterstützungsangebote wie Haushaltshilfen, Betreuungsangebote oder Tages- und Nachtpflege genutzt werden. Nicht in den jeweiligen Monaten genutzte Beträge werden hierbei angespart. Sollte der zur Verfügung stehende Betrag im laufenden Jahr nicht vollständig abgerufen werden, kann er zudem bis zum 30. Juni des Folgejahres für die Kostenerstattung von Entlastungsleistungen, aber auch zum Beispiel für zusätzliche Zeiten in einer Tages- oder Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege genutzt werden. Ab 01.01.2025 erhöht sich der Betrag für Entlastungsleistungen auf 131 Euro.
Wichtige Fristen im Blick behalten
Es ist entscheidend, die Fristen für die Pflegeleistungen im Auge zu behalten, insbesondere zum Jahreswechsel. Pflegeberatende, zum Beispiel von der compass private pflegeberatung, stehen zur Verfügung, um bei der Organisation der Pflege und der Inanspruchnahme von Leistungen zu unterstützen. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 101 88 00 erhalten Sie weitere Informationen.