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Alternativen zum Pflegeheim

Menschen mit einem erhöhten Pflegebedarf wird häufig zu einem Umzug in ein Pflegeheim geraten. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die dies jedoch nicht möchten, gibt es Alternativen zum Pflegeheim, die je nach Situation auch für herausfordernde Pflegesituationen geeignet sind.

Nach einem Krankenhausaufenthalt, bei einer zunehmenden Demenz oder schlicht durch eine Verschlechterung des allgemeinen Gesundheitszustandes erhalten viele Pflegebedürftige den Rat, sich um einen Platz in einem Pflegeheim zu bemühen.

Das eigene Zuhause als Alternative zum Heim

Wenn Sie wie die meisten Menschen auch mit einem erhöhten Pflegebedarf im eigenen Zuhause bleiben möchten, ist dies insbesondere dann gut möglich, wenn Sie über ein gutes, persönliches Versorgungsnetzwerk verfügen.

Dazu erleichtern Pflegedienste, Angebote zur Unterstützung im Alltag und Leistungen wie die Verhinderungspflege Ihre Pflege zu Hause. Der Pflegedienst übernimmt pflegerische Aufgaben, durch Angebote zur Unterstützung im Alltag haben Sie an ganz unterschiedlichen Stellen Hilfe, zum Beispiel beim Einkaufen, und durch die Verhinderungspflege können Ihre Pflegepersonen eigene Termine wahrnehmen oder in den Urlaub fahren. Diese Stützpfeiler stärken das eigene, bestehende Versorgungsnetzwerk und bringen Entlastung für Ihre pflegenden Angehörigen.

Zuschüsse zum Umbau der Wohnung von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme erleichtern die Pflege in den eigenen vier Wänden außerdem.

Nur teilweise stationär versorgen lassen

Ihre Versorgung muss aber nicht ausschließlich zu Hause stattfinden. Pflegebedürftige haben auch die Möglichkeit, die sogenannte teilstationäre Versorgung in Anspruch zu nehmen. Damit gemeint ist die Tages- oder Nachtpflege. In dieser Pflegeform verbringen Sie eine fest vereinbarte Stundenzahl in einer Pflegeeinrichtung und damit in der Betreuung durch Fachpersonal. Ab dem Pflegegrad 2 stehen Ihnen Zuschüsse hierfür zur Verfügung.

Kurzzeitig ins Pflegeheim

Für den Fall, dass Sie nur vorübergehend eine vollstationäre Pflege brauchen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn Ihre Pflegeperson ausfällt, gibt es die sogenannte Kurzzeitpflege. Mit dieser Leistung bezuschusst die Pflegeversicherung Ihren Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung für bis zu acht Wochen pro Jahr.