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Begutachtungen ohne Hausbesuch

Digitale Begutachtung schützt vor der Ausbreitung des Coronavirus

Falls Sie kürzlich Leistungen aus der Pflegeversicherung und damit einen Pflegegrad beantragt haben, steht Ihnen der Termin zur Begutachtung bevor. Regulär würde ein Gutachter Sie dazu zu Hause besuchen und sich ein Bild von der Pflegesituation machen.

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus werden diese Begutachtungen nun vorerst nicht mehr vor Ort stattfinden.

Für Privatversicherte gelten bereits die folgenden Regelungen:
MEDICPROOF, der Medizinische Dienst der Privaten, stellt eine mögliche Pflegebedürftigkeit bis zum 30.09.2020 durch digitale Begutachtungen fest. Das bedeutet, dass die Gutachter fehlende Informationen telefonisch abfragen und verstärkt auf hilfreiche Unterlagen wie das Pflegeprotokoll von MEDICPROOF oder eine vorhandene Pflegedokumentation zurückgreifen.

Da die jetzt vorgesehene Alternative zur Begutachtung im Wohnbereich noch nicht erprobt ist und zunächst eingeübt werden muss, können sich die Bearbeitungszeiten erhöhen. Die Bearbeitungsfrist für Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung, die 25 Arbeitstage beträgt, wird daher zunächst bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Dringende Fälle werden priorisiert und besonders zügig bearbeitet. Wiederholungsbegutachtungen sind vorerst ausgesetzt.

Sie und Ihre Angehörigen können sich auf der MEDICPROOF-Website im Menüpunkt „Begutachtung“ über das geänderte Vorgehen informieren und sich zum Beispiel über die dort aufgeführten Fragen und Antworten auf das Telefonat mit dem Gutachter vorbereiten.