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Das Angehörigen-Entlastungsgesetz kommt!

Das Gesetzgebungsverfahren ist so gut wie abgeschlossen. Ab 2020 sollen Angehörige finanziell entlastet werden.

Der Bundesrat hat am 29. November 2019 dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz wie geplant zum Jahresbeginn 2020 in Kraft treten.

Wenn Menschen pflegebedürftig werden und Hilfe zur Pflege beziehen, darf der Sozialhilfeträger künftig erst dann auf das Einkommen der Kinder zurückgreifen, wenn deren Bruttoeinkommen 100.000 Euro im Jahr übersteigt. Umgekehrt gilt dies auch für Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern. Der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe wird damit eingeschränkt.

Für Menschen mit Behinderungen enthält das Gesetz ein Budget für Ausbildung sowie eine bessere Teilhabeberatung. Behinderte Menschen, die eine reguläre Berufsausbildung antreten, sollen damit unterstützt werden. Die berufliche Bildung wird bislang nur in einer Werkstatt für behinderte Menschen gefördert - allerdings ohne die Möglichkeit, dort einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben.

Zudem wird die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung entfristet und finanziell aufgestockt. Diese bietet Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen Hilfe und Beratung zu Fragen von Rehabilitation und Teilhabe und zwar unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern.

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